Der Bebauungsplan Nr. 117 „Mühlenesch“, der im Rat am 29.06.2023 zur Beschlussfassung ansteht, sieht eine Planstraße vor, die der zukünftigen Erschließung des Baugebietes dient. Einhergehend mit der anstehenden Erschließung des Baugebietes muss die neue Erschließungsstraße einen Namen erhalten. Dieses ist auch unter dem Aspekt wichtig, dass für Anträge an die Versorgungsträger Straßenbezeichnung und Hausnummern angegeben werden müssen. Darüber hinaus nimmt die postalische Anschrift auch eine Erschließungsfunktion wahr.

 

Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist für die Benennung und Umbenennung von Straßen und Plätzen grundsätzlich die Zuständigkeit des Rates gegeben. Wenn zu benennende Straßen allerdings ausschließlich in einer Ortschaft liegen, so ist gemäß § 93 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG der Ortsrat für die Benennung dieser Straße zuständig. Die Erschließungsstraße für das Baugebiet „Mühlenesch“ liegt ausschließlich in der Ortschaft Bohmte, so dass der Ortsrat Bohmte für die Benennung dieser Straße zuständig ist.

 

Anbieten würde sich hier die Straßenbenennung „Mühlenesch“. Der Name „Mühlenesch“ passt sich den umliegenden Straßenbenennungen an. Er setzt sich aus den jeweiligen Straßen „Am Mühlenfeld“ und „Eschstraße“ zusammen.

 

Im Zuge der Beratungen der Ortsratssitzung vom 20.02.2019 zur Straßenbenennung zum Baugebiet „Sonnenfeld“ wurde seinerzeit von der Bevölkerung der Name „Am Tappendiek“ vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um die frühere plattdeutsche Bezeichnung der Hofstelle Bühning. Der Ortsrat sprach sich dafür aus, dass bei einer weiteren Bebauung in dem Bereich der vorgeschlagene Name wieder Berücksichtigung finden könnte.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat beschließt über die Straßenbenennung der Erschließungsstraße im Baugebiet „Mühlenesch“ entsprechend dem Verlauf seiner politischen Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Ortsbürgermeister … eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden.