Sitzung: 07.06.2023 Ortsrat Bohmte
Vorlage: BV/149/2023
Der Bebauungsplan Nr. 117 „Mühlenesch“, der im Rat am 29.06.2023 zur
Beschlussfassung ansteht, sieht eine Planstraße vor, die der zukünftigen
Erschließung des Baugebietes dient. Einhergehend mit der anstehenden
Erschließung des Baugebietes muss die neue Erschließungsstraße einen Namen
erhalten. Dieses ist auch unter dem Aspekt wichtig, dass für Anträge an die
Versorgungsträger Straßenbezeichnung und Hausnummern angegeben werden müssen.
Darüber hinaus nimmt die postalische Anschrift auch eine Erschließungsfunktion
wahr.
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) ist für die Benennung und Umbenennung von Straßen und Plätzen
grundsätzlich die Zuständigkeit des Rates gegeben. Wenn zu benennende Straßen
allerdings ausschließlich in einer Ortschaft liegen, so ist gemäß § 93 Abs. 1
Nr. 3 NKomVG der Ortsrat für die Benennung dieser Straße zuständig. Die
Erschließungsstraße für das Baugebiet „Mühlenesch“ liegt ausschließlich in der
Ortschaft Bohmte, so dass der Ortsrat Bohmte für die Benennung dieser Straße
zuständig ist.
Anbieten würde sich hier die Straßenbenennung „Mühlenesch“. Der Name
„Mühlenesch“ passt sich den umliegenden Straßenbenennungen an. Er setzt sich
aus den jeweiligen Straßen „Am Mühlenfeld“ und „Eschstraße“ zusammen.
Im Zuge der Beratungen der Ortsratssitzung vom 20.02.2019 zur
Straßenbenennung zum Baugebiet „Sonnenfeld“ wurde seinerzeit von der
Bevölkerung der Name „Am Tappendiek“ vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um
die frühere plattdeutsche Bezeichnung der Hofstelle Bühning. Der Ortsrat sprach
sich dafür aus, dass bei einer weiteren Bebauung in dem Bereich der
vorgeschlagene Name wieder Berücksichtigung finden könnte.
Anlagen:
Beschluss:
Der Ortsrat beschließt über die Straßenbenennung der Erschließungsstraße im Baugebiet „Mühlenesch“ entsprechend dem Verlauf seiner politischen Beratungen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Ortsbürgermeister … eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden.