Sitzung: 01.06.2023 Ortsrat Hunteburg
Vorlage: BV/135/2023
Die Paten des Spielplatzes Zum Elzesteg nutzen für dessen Unterhaltung
einen Aufsitzmäher. Aus dem der Vorlage beigefügten Antrag geht hervor, dass
der derzeit genutzte Mäher bereits 25 Jahre alt und eine Reparatur nicht mehr
wirtschaftlich möglich ist.
Bei den Spielplatzmitteln stehen für den Spielplatz Zum Elzesteg derzeit
noch 1.005,22 € zur Verfügung. Diese Mittel werden nicht ausreichen, um einen
Aufsitzmäher zu kaufen, zumal dann auch keine weiteren Mittel mehr für die
Unterhaltung des Spielplatzes zur Verfügung stünden.
Im letzten Jahr hat der Ortsrat Hunteburg für den Spielplatz Am
Krähenkamp einen Zuschuss von 2.100,00 € für die Anschaffung eines
Aufsitzmähers gewährt, wobei dieser auch für die Pflege des Dorfplatzes genutzt
wird. Dieser Mäher kostete insgesamt 3.500,00 €.
Bei der Planung der Ortsratsmittel 2023 hat der Ortsrat Hunteburg
1.500,00 € als Verfügungsmittel für Spielplätze vorgesehen. Diese könnten
grundsätzlich dafür eingesetzt werden.
Darüber hinaus befanden sich 36.572,10 € in der Rücklage wovon mit
Beschluss vom 23.02.2023 ein Betrag von 20.000,00 € für das Jubiläum 700 Jahre
Hunteburg entnommen worden ist, so dass derzeit noch 16.572,10 € in der
Rücklage sind.
Aus Sicht der Verwaltung ist es erforderlich bei dem Spielplatz für den
abgängigen Rasenmäher eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen, damit die
Unterhaltung des Spielplatzes weiterhin so hervorragend wie bisher erfolgen
kann.
Aktuell wird noch ermittelt für welchen Betrag ein geeignetes Ersatzgerät angeschafft werden kann. In der Sitzung des Ortsrates wird hierüber informiert.
Anlagen:
Der Ortsrat Hunteburg entscheidet entsprechend seiner Beratung über den Antrag der Paten des Spielplatzes Zum Elzesteg.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |