Sitzung: 01.06.2023 Ortsrat Hunteburg
Vorlage: BV/137/2023
Dem Ortsrat Hunteburg wurden in seiner Sitzung am 17.02.2022 von Frau
Helm Vorschläge von engagierten Bürgerinnen und Bürgern für die Bepflanzung von
öffentlichen Grünflächen in der Ortschaft Hunteburg entlang der Landesstraßen
vorgelegt. Fotos der Flächen sind der Vorlage beigefügt.
Wie seinerzeit von ihr mitgeteilt läge das Einverständnis des
Straßenbaulastträgers bereits vor.
Um eine Umsetzung der Maßnahmen vorzusehen, ist festzulegen was für eine
Bepflanzung erfolgen soll. Da es sich auch um schmalere Grünstreifen handelt,
scheiden größere Pflanzen aus. Alternativ kommen daher Bepflanzungen mit
Blumenzwiebeln in Betracht oder die Aussaat als Blühwiese.
Bei Blumenzwiebeln ist der Aufwand zum Pflanzen am Anfang voraussichtlich
etwas höher, da die Zwiebeln einzeln gepflanzt werden müssen. Die Blumen kommen
dann allerdings jährlich wieder, ohne dass es hierzu weiterer Arbeiten bedarf,
es sei denn es müssen Ersatzplanzungen erfolgen. Die Wirkung würde bei
Blumenzwiebeln vornehmlich im Frühjahr/Frühsommer erfolgen. Da die Grünstreifen
auch gemäht werden müssen, würde dann nach einer Mahd die Wirkung aufhören.
Bei einer Aussaat für Blühwiesen dürfte diese hinsichtlich des Aussähen
zunächst einfacher sein. Auch hier gibt es mehrjährige Saatgutmischungen. Die
Mehrjährigkeit beruht dabei darauf, dass sich diese Pflanzen selbst aussäen und
dadurch im Folgejahr wieder wachsen. Inwieweit die Aussaat aufgrund der Nähe zu
den Landesstraßen tatsächlich wirksam erfolgt, kann von hier aus nicht
beurteilt werden. Die Pflege der Flächen ist aufwendiger. Sie müssen ebenfalls
gemäht werden, wobei das Mähgut abtransportiert werden sollte. Ein Mulchen mit
Verbleib des Schnittguts wäre für eine Blühwiese nachteilig. Die Wirkung
erfolgt wie bei den Blumenzwiebeln nur bis zur Mahd.
Hinsichtlich der aufgezeigten Flächen wird darauf hingewiesen, dass der
Kreisel Bramscher gerade wieder neu bepflanzt worden ist, und daher nicht für
weitere Begrünungsmaßnahmen vorgesehen werden sollte.
Da jetzt keine Pflanzzeit mehr ist, sollte die Umsetzung der Maßnahme für
den Herbst (Blumenzwiebeln) bzw. das kommende Frühjahr (Blühwiese) vorgesehen
werden.
Anlagen:
Der Ortsrat Hunteburg entscheidet darüber, ob, bei welchen Flächen und in
welcher Form eine Bepflanzung erfolgen soll und welchen Betrag er dafür
bereitstellt.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |