Sitzung: 25.05.2023 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/124/2023
Sachverhalt:
Der Rat kann nach den Bestimmungen des §
71 NKomVG aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren beratende Ausschüsse
bilden. In der Regel werden die Ausschüsse des Rates zu Beginn einer
Wahlperiode gebildet; rechtlich zwingend ist dies jedoch nicht. Die Entscheidungen
können auch später getroffen werden. Die Ausschüsse können längstens für die
Dauer der Wahlperiode gebildet werden. Mit dem Ende der Wahlperiode enden die
Befugnisse der bisherigen Ratsfrauen und Ratsherren, und damit verbunden auch
die Akte der Selbstorganisation, wie die Bildung von Ausschüssen.
Daneben ist aufgrund der
sondergesetzlichen Bestimmungen des Niedersächsischen Schulgesetzes der
Schulausschuss zu bilden.
§ 110 Nds. Schulgesetz bestimmt:
(1) Die Schulträger mit Ausnahme des Landes bilden einen oder mehrere
Schulausschüsse, für die die folgenden besonderen Vorschriften gelten.
(2) Die Schulausschüsse setzen sich aus Mitgliedern der
Vertretungskörperschaft des Schulträgers und aus einer vom Schulträger zu
bestimmenden Zahl stimmberechtigter Vertreterinnen oder Vertreter der in seiner
Trägerschaft stehenden Schulen zusammen. Jedem Schulausschuss müssen mindestens
je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Lehrkräfte, der Eltern sowie der
Schülerinnen und Schüler angehören. Den Schulausschüssen, die sowohl für
allgemeinbildende als auch für berufsbildende Schulen zuständig sind, müssen
mindestens je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Lehrkräfte, der
Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler angehören; jeweils
eine Vertreterin oder ein Vertreter muss der jeweiligen Personengruppe an den
berufsbildenden Schulen angehören. Die Abgeordneten der Vertretung des
Schulträgers müssen in der Mehrheit sein. Die Vertreterinnen oder Vertreter der
Schülerinnen und Schüler müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
Der Schulausschuss kann dabei mit anderen
Ausschüssen verbunden werden, in dem die Aufgaben und die Zusammensetzung des
Schulausschusses bei der Bildung eines themenverwandten Ausschusses
berücksichtigt werden.
Festlegung der zu bildenden Ausschüsse gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG
In der aktuellen Wahlperiode hat der Rat
der Gemeinde Bohmte folgende Ausschüsse gebildet:
·
Ausschuss für Bauen und Planen
·
Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
·
Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
·
Ausschuss für Feuerschutz und Ordnung
·
Ausschuss für Soziales und Kinderbetreuung
·
Ausschuss für Bildung
Bestimmung der Zahl der Ausschusssitze gemäß § 71 Abs. 2 Satz 1 NKomVG
Nach der Festlegung der zu bildenden
Ausschüsse hat der Rat gemäß § 71 Abs. 2 Satz 1 NKomVG die Zahl der Mitglieder
der Ausschüsse festzulegen. In der aktuellen Wahlperiode wurde die
Mitgliederzahl auf 9 festgesetzt.
a) Feststellung der Sitzverteilung gemäß §
71 Abs. 2 Satz 2 NKomVG
Gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 NKomVG stellt der
Rat die Sitzverteilung fest. Die Sitze werden auf die Fraktionen und Gruppen
nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der
Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 und so weiter
ergeben. Über die Zuteilung der übrig bleibenden Sitze entscheidet bei gleichen
Höchstzahlen das Los, welches vom Ratsvorsitzenden zu ziehen ist.
Aufgrund des Antrages der Gruppe
„Gemeinsam für Bohmte – Die Ratsgruppe“ vom 9. Mai 2023 ist eine Neuverteilung
der Sitze nach folgendem Berechnungsschema vorzunehmen:
CDU
(12 Sitze) |
SPD
(10 Sitze) |
Gruppe „Gemeinsam für Bohmte – Die
Ratsgruppe“ (8 Sitze) |
|||
12,00 |
1. Zugriff |
10,00 |
2.Zugriff |
8,00 |
3.Zugriff |
6,00 |
4.Zugriff |
5,00 |
5.Zugriff |
4,00 |
6./7. Zugriff |
4,00 |
6./7. Zugriff |
3,33 |
8.Zugriff |
2,66 |
|
3,00 |
9.Zugriff |
2,50 |
|
2,00 |
|
2,40 |
|
2,00 |
|
1,60 |
|
Benennung der Mitglieder der Ausschüsse gemäß § 71 Abs. 2 Satz 7 NKomVG
Nach der
ermittelten Sitzverteilung werden von den Fraktionen und Gruppen die Mitglieder
der Ausschüsse benannt.
Die Vertretung der Ausschussmitglieder ist
außer in dem Fall, dass dem Ausschuss Zuständigkeiten des
Verwaltungsausschusses übertragen werden, gesetzlich nicht vorgeschrieben. In
der laufenden Wahlperiode haben die Fraktionen bestimmt, dass jedes andere Fraktions-/Gruppenmitglied
zur Vertretung befugt ist. Diese Regelung hat sich bewährt.
Beschluss über weitere Mitglieder von Ausschüssen, die nicht Ratsmitglieder
sind gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG
Der Rat kann beschließen, dass neben den Ratsmitgliedern andere Personen
Mitglieder der Ausschüsse werden. Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat
angehören, haben mit Ausnahme des Schulausschusses kein Stimmrecht.
In der laufenden Wahlperiode hat der Rat
davon wie folgt Gebrauch gemacht:
Beratende
Mitglieder im Ausschuss für Feuerschutz und Ordnung:
o
Gemeindebrandmeister,
o Ortsbrandmeister
FF Bohmte
o Ortsbrandmeister
FF Herringhausen-Stirpe-Oelingen
o Ortsbrandmeister
FF Hunteburg
o Vertreter/-in
der Polizeistation Bohmte
o Vertreter
des Ordnungsaußendienst im Wittlager Land
Beratende
Mitglieder im Ausschuss für Soziales und Kinderbetreuung:
o
2 Vertreter/innen der Kindergärten/Krippen
o 2
Vertreterinnen der Eltern
o 1
Vertreter/in des Vertragspartners der Gemeinde Bohmte im Bereich der Kinder-
und Jugendarbeit
Stimmberechtiqte
Mitqlieder im Ausschuss für Bildung:
Aufgrund der sondergesetzlichen Regelungen
des Schulgesetzes gehörten dem Schulausschuss in der abgelaufenen Wahlperiode
als Vertreter/innen der Schulen an:
o
2 Vertreter/innen der Eltern
o 2
Vertreter/innen der Lehrer/innen
o 2
Vertreter/innen der Schüler/innen
Beratende
Mitqlieder im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität:
Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner
Sitzung am 16.12.2021 beschlossen die Teilnehmerkreis um 2 beratende Mitglieder
zu erweitern. Dies sind:
o
1 Vertreter des Vereins für Umwelt und
Naturschutz Bohmte e.V.
o 1
Vertreter des Landvolkverbandes Bohmte
b) Zuteilung der Ausschussvorsitze und
Benennung der Ausschussvorsitzenden und stellv. Ausschussvorsitzenden gemäß S
71 Abs. 8 NKomVG
Die Ausschussvorsitze werden den
Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen vergeben, die sich
durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 und
so weiter ergeben. Über die Zuteilung der übrig bleibenden Sitze entscheidet
bei gleichen Höchstzahlen das Los, welches vom Ratsvorsitzenden zu ziehen ist.
CDU
(12 Sitze) |
SPD
(10 Sitze) |
Gruppe „Gemeinsam für Bohmte – Die
Ratsgruppe“ |
|||
12,00 |
1.Zugriff |
10,00 |
2.Zugriff |
8,00 |
3.Zugriff |
6,00 |
4.Zugriff |
5,00 |
5.Zugriff |
4,00 |
6. Zugriff, Losentscheid |
4,00 |
6. Zugriff, Losentscheid |
3,33 |
2,66 |
|
|
3,00 |
2,50 |
|
2,00 |
|
Die Fraktionen benennen die Ausschüsse,
deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen (ggfls.
nach Losentscheid) und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den
Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder.
Das NKomVG trifft keine Aussage zu
stellvertretenden Ausschussvorsitzenden. In der Vergangenheit wurden die
stellvertretenden Ausschussvorsitzenden jeweils von der anderen, generell
zugriffsberechtigten Fraktion bestimmt, die nicht den/die Vorsitzende/n
stellte.
c) Feststellungsbeschluss über die
Zusammensetzung der Ausschüsse gemäß S 71 Abs. 5 NKomVG
Der Rat stellt die sich nach den § 71 Abs.
2, 3 und 4 NKomVG ergebende Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch
Beschluss fest.
Es ist über jeden Ausschuss gesondert
abzustimmen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 71 NKomVG:
a) Feststellung der Sitzverteilung gemäß § 71
Abs. 2 Satz 2 NKomVG
Auf die Fraktionen und Gruppen entfallen
bei einer Ausschussgröße von je 9 Ratsmitgliedern folgende Sitze:
CDU-Fraktion =
4 Sitze
SPD-Fraktion =
3 Sitze
Gruppe „Gemeinsam für Bohmte – Die
Ratsgruppe“ = 2 Sitze
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
|
Nein: |
|
Enthaltung: |
|
b)
Zuteilung
der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden und stellv.
Ausschussvorsitzenden gemäß S 71 Abs. 8 NKomVG
Die Ausschussvorsitze werden wie folgt
zugeteilt:
Ausschuss |
Vorsitz |
stellv.
Vorsitz |
Ausschuss
für Finanzen und Wirtschaft |
|
|
Ausschuss
für Soziales und Kinderbetreuung |
|
|
Ausschuss
für Bauen und Planen |
|
|
Ausschuss
für Bildung |
|
|
Ausschuss
für Feuerschutz und Ordnung |
|
|
Ausschuss
für Umwelt, Energie und Mobilität |
|
|
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
|
Nein: |
|
Enthaltung: |
|
c)
Feststellungsbeschluss
über die Zusammensetzung der Ausschüsse gemäß S 71 Abs. 5 NKomVG
Die Sitzverteilung und die
Ausschussbesetzung nach § 71 Abs. 2, 3 und 4 NKomVG wird wie folgt
festgestellt.
- Ausschuss für Bauen und Planen
CDU-Fraktion NN
NN
NN
NN
SPD-Fraktion
NN
NN
NN
Gruppe „Gemeinsam
für Bohmte – Die
Ratsgruppe“ NN
NN
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
|
Nein: |
|
Enthaltung: |
|
- Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
CDU-Fraktion NN
NN
NN
NN
SPD-Fraktion
NN
NN
NN
Gruppe
„Gemeinsam für Bohmte – Die NN
Ratsgruppe“ NN
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
|
Nein: |
|
Enthaltung: |
|
- Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
CDU-Fraktion NN
NN
NN
NN
SPD-Fraktion
NN
NN
NN
Gruppe
„Gemeinsam für Bohmte – Die NN
Ratsgruppe“ NN
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
|
Nein: |
|
Enthaltung: |
|
- Ausschuss für Feuerschutz und Ordnung
CDU-Fraktion NN
NN
NN
NN
SPD-Fraktion
NN
NN
NN
Gruppe „Gemeinsam
für Bohmte - Die NN
Ratsgruppe“ NN
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
|
Nein: |
|
Enthaltung: |
|
- Ausschuss für Soziales und Kinderbetreuung
CDU-Fraktion NN
NN
NN
NN
SPD-Fraktion
NN
NN
NN
Gruppe „Gemeinsam
für Bohmte - Die NN
Ratsgruppe“ NN
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
|
Nein: |
|
Enthaltung: |
|
- Ausschuss für Bildung
CDU-Fraktion NN
NN
NN NN
SPD-Fraktion
NN
NN
NN
Gruppe
„Gemeinsam für Bohmte - Die NN
Ratsgruppe“ NN
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
|
Nein: |
|
Enthaltung: |
|
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |