Sitzung: 25.05.2023 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/123/2023
Sachverhalt:
Gemäß § 74 Abs. 1 NKomVG besteht der
Verwaltungsausschuss aus
1. dem Bürgermeister,
2. den Beigeordneten und
3. den Mitgliedern mit beratender Stimme nach § 71 Abs. 4
Satz 1 NKomVG.
§ 74 Abs. 2 NKomVG bestimmt, dass die Zahl
der Beigeordneten in Gemeinden, die neben der Bürgermeisterin nicht mehr als 26
bis 36 Ratsmitglieder haben, 6 beträgt.
Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in der
konstituierenden Sitzung am 2.11.2021 für die laufende Legislaturperiode
beschlossen, dass die Anzahl der Sitze im Verwaltungsausschuss von 6 auf 8
erhöht wird.
Vorsitzender des Verwaltungsausschusses
ist der Bürgermeister.
Mit Schreiben vom 9. Mai 2023 teilen die im Rat vertretenen
Gruppen Bündnis 90, Die Grünen, Die Linke sowie FDP, Sundmäker mit, dass Sie
fortan eine neue gemeinsame Gruppe im Rat mit der Bezeichnung „Gemeinsam für
Bohmte – Die Ratsgruppe“ bilden.
Gemäß § 71 Absatz 9 Satz 2 NKomVG muss der Verwaltungsausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Dies ist mit Datum vom 9. Mai 2023 geschehen.
Daher ist eine Neubesetzung des Verwaltungsausschusses vorzunehmen. Für die Neubesetzung findet das Berechnungsverfahren gemäß § 71 Absatz 2 Satz NKomVG (D'Hondtsches Höchstzahlenverfahren) Anwendung. Es ergibt sich folgende Berechnung für die Sitzverteilung:
CDU
(12 Sitze) |
SPD
(10 Sitze) |
Bündnis 90/Die Grünen/Die Linke,
FDP, Sundmäker (8 Sitze) |
|||
12,00 |
1. Sitz |
10,00 |
2. Sitz |
8,00 |
3. Sitz |
6,00 |
4. Sitz |
5,00 |
5. Sitz |
4,00 |
6./7. Sitz |
4,00 |
6./7. Sitz |
3,33 |
8. Sitz |
2,66 |
|
3,00 |
2,50 |
|
2,00 |
|
|
2,40 |
|
2,00 |
|
1,60 |
|
Danach entfallen auf die einzelnen
Fraktionen und Gruppen folgende Sitze im Verwaltungsausschuss:
CDU-Fraktion =
3 Sitze
SPD-Fraktion =
3 Sitze
Gruppe „Gemeinsam für Bohmte – Die
Ratsgruppe“ = 2
Sitze
Im nächsten Schritt sind die Beigeordneten
und deren StellvertreterInnen durch die Fraktionen und Gruppen gemäß § 75
NKomVG zu bestimmen. Ausgehend davon, dass der Rat die Zahl der Beigeordneten
bei 8 belassen will und die zuvor dargestellte Berechnung zugrunde gelegt wird,
werden unter Berücksichtigung dieser Regelung die Beigeordneten der
CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Gruppe „Gemeinsam für Bohmte – Die
Ratsgruppe“ namentlich benannt (§ 75 Abs. 1 NKomVG).
Dementsprechend ist gemäß § 75 Absatz 1 Satz 1 1. Halbsatz i.V.m. § 71 Absatz 5 NKomVG die Sitzverteilung und die Besetzung des Hauptausschusses einschließlich des Bürgermeisters durch Beschluss festzustellen.
Anlagen:
Beschluss:
1. Der Rat der Gemeinde Bohmte nimmt den Antrag der Gruppe „Gemeinsam für Bohmte – Die Ratsgruppe“ vom 9. Mai 2023 an und beschließt eine Neubesetzung des Verwaltungsausschusses vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
|
Nein: |
|
Enthaltung: |
|
2. Der Rat stellt die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses bei einer Anzahl von 8 Beigeordneten und folgender namentlicher Besetzung abschließend per Beschluss wie folgt fest:
Bürgermeister Markus Kleinkauertz (Vorsitz)
Fraktion/Gruppe |
Beigeordnete |
StellvertreterIn |
Für die CDU-Fraktion |
|
|
|
|
|
|
|
|
Für die SPD-Fraktion |
|
|
|
|
|
|
|
|
Für die
Gruppe „Gemeinsam für Bohmte – Die Ratsgruppe“ |
|
|
|
|
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
|
Nein: |
|
Enthaltung: |
|
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |