Sachverhalt:

Der Wasserverband Wittlage, der mit der Fusion des Wasserverbandes Wittlage und des Wegezweckverbandes Wittlage zum 1. Januar 2016 entstanden ist, und dessen Mitglieder die Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln sind, betreibt in allen drei Gemeinden des Wittlager Landes flächendeckend die Wasserversorgung, die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung. Zum 01. Januar 2017 ist die Gemeinde Bissendorf dem Wasserverband Wittlage beigetreten. Dort ist der Wasserverband dann für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasser-beseitigung zuständig. Zum 01. Januar 2018 ist die Gemeinde Belm dem Wasserverband Wittlage beigetreten und hat dem Wasserverband die Aufgaben der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung auf den Wasserverband Wittlage übertragen.

 

Nach § 5 der Verbandsordnung sind die fünf Gemeinden Bad Essen, Belm, Bissendorf, Bohmte und Ostercappeln jeweils durch den/die Bürgermeister/in (die Vertretung übernehmen jeweils kraft Amtes die allgemeinen Vertreterinnen/Vertreter) und drei Mitglieder sowie deren Vertreter/innen in der Verbandsversammlung vertreten, die von den Gemeinderäten bestimmt werden.

 

Da mehrere Vertreterinnen oder Vertreter zu bestimmen sind, ist gemäß § 71 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in entsprechender Anwendung von § 71 Abs. 2, 3 und 5 NKomVG zu verfahren. Danach ist eine Benennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder durch die Fraktionen und Gruppen in dem Umfang vorgesehen, wie bei der erfolgten Bildung von Ausschüssen Sitze auf die Fraktionen und Gruppen entfallen sind. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das vom Ratsvorsitzenden zu ziehen ist.

 

Eine Neubenennung der Vertreterinnen und Vertreter ist aufgrund der Neubildung der Gruppe „Wir für Bohmte – Die Ratsgruppe“ im Rat der Gemeinde Bohmte vornehmen.

 

Folgende Berechnung ist vorzunehmen:

CDU (12 Sitze)

SPD (10 Sitze)

Gruppe „Wir für Bohmte – Die Ratsgruppe“ (8 Sitze)

12,00

1. Sitz

10,00

2. Sitz

8,00

3. Sitz

6,00

5,00

4,00

 

4,00

3,33

2,66

 

 

Von den Fraktionen sind zu benennen:

CDU-Fraktion                                  - 1 Mitglied bzw. stellv. Mitglied

SPD-Fraktion                                   - 1 Mitglied bzw. stellv. Mitglied

 Gruppe „Wir für Bohmte – Die

 Ratsgruppe“                                                    - 1 Mitglied bzw. stellv. Mitglied

 

Die Bestimmung der Mitglieder und deren Stellvertreter der Gemeinde Bohmte in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage stellt der Rat durch Beschluss fest.

 

Bisherige Mitglieder und Stellvertreter waren:

 

 

Vertreter/in

Stellvertreter

Bürgermeisterin

Tanja Strotmann

Lutz Birkemeyer

CDU-Fraktion

Rainer Ellermann

Mathias Westermeyer

SPD-Fraktion

Thomas Rehme

Markus Helling

Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/Die Linke

Dr. Joachim Solf

Lars Büttner

 

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt:

 

Als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage werden benannt und festgestellt:

 

Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Bürgermeister Markus Kleinkauertz

Erster Gemeinderat Lutz Birkemeyer

NN (CDU)

NN (CDU)

NN (SPD)

NN (SPD)

NN (Gruppe „Wir für Bohmte – Die Ratsgruppe“)

NN (Gruppe „Wir für Bohmte – Die Ratsgruppe“))

 

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt