Sitzung: 25.05.2023 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/081/2023
Sachverhalt:
Der Wasserverband Wittlage, der mit der Fusion des Wasserverbandes Wittlage und des Wegezweckverbandes Wittlage zum 1. Januar 2016 entstanden ist, und dessen Mitglieder die Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln sind, betreibt in allen drei Gemeinden des Wittlager Landes flächendeckend die Wasserversorgung, die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung. Zum 01. Januar 2017 ist die Gemeinde Bissendorf dem Wasserverband Wittlage beigetreten. Dort ist der Wasserverband dann für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasser-beseitigung zuständig. Zum 01. Januar 2018 ist die Gemeinde Belm dem Wasserverband Wittlage beigetreten und hat dem Wasserverband die Aufgaben der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung auf den Wasserverband Wittlage übertragen.
Nach § 5 der Verbandsordnung sind die fünf Gemeinden Bad Essen, Belm, Bissendorf, Bohmte und Ostercappeln jeweils durch den/die Bürgermeister/in (die Vertretung übernehmen jeweils kraft Amtes die allgemeinen Vertreterinnen/Vertreter) und drei Mitglieder sowie deren Vertreter/innen in der Verbandsversammlung vertreten, die von den Gemeinderäten bestimmt werden.
Da
mehrere Vertreterinnen oder Vertreter zu bestimmen sind, ist gemäß § 71 Abs. 6 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in entsprechender Anwendung von § 71 Abs. 2,
3 und 5 NKomVG zu verfahren. Danach ist eine Benennung der Mitglieder und
stellvertretenden Mitglieder durch die Fraktionen und Gruppen in dem Umfang
vorgesehen, wie bei der erfolgten Bildung von Ausschüssen Sitze auf die
Fraktionen und Gruppen entfallen sind. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet
das Los, das vom Ratsvorsitzenden zu ziehen ist.
Eine Neubenennung der
Vertreterinnen und Vertreter ist aufgrund der Neubildung der Gruppe „Wir für
Bohmte – Die Ratsgruppe“ im Rat der Gemeinde Bohmte vornehmen.
Folgende Berechnung ist vorzunehmen:
CDU (12 Sitze) |
SPD (10 Sitze) |
Gruppe
„Wir für Bohmte – Die Ratsgruppe“ (8 Sitze) |
|||
12,00 |
1.
Sitz |
10,00 |
2.
Sitz |
8,00 |
3. Sitz |
6,00 |
5,00 |
4,00 |
|
||
4,00 |
3,33 |
2,66 |
|
Von den Fraktionen sind zu benennen:
CDU-Fraktion -
1 Mitglied bzw. stellv. Mitglied
SPD-Fraktion -
1 Mitglied bzw. stellv. Mitglied
Gruppe „Wir für Bohmte – Die
Ratsgruppe“ -
1 Mitglied bzw. stellv. Mitglied
Die Bestimmung der Mitglieder und deren Stellvertreter der
Gemeinde Bohmte in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage stellt
der Rat durch Beschluss fest.
Bisherige Mitglieder und Stellvertreter waren:
|
Vertreter/in |
Stellvertreter |
Bürgermeisterin |
Tanja Strotmann |
Lutz Birkemeyer |
CDU-Fraktion |
Rainer Ellermann |
Mathias
Westermeyer |
SPD-Fraktion |
Thomas Rehme |
Markus Helling |
Gruppe Bündnis
90/Die Grünen/Die Linke |
Dr. Joachim Solf |
Lars Büttner |
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt:
Als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage werden benannt und festgestellt:
Mitglied |
Stellvertretendes
Mitglied |
Bürgermeister
Markus Kleinkauertz |
Erster
Gemeinderat Lutz Birkemeyer |
NN (CDU) |
NN (CDU) |
NN (SPD) |
NN (SPD) |
NN (Gruppe
„Wir für Bohmte – Die Ratsgruppe“) |
NN (Gruppe
„Wir für Bohmte – Die Ratsgruppe“)) |
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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|
Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |