Sitzung: 25.05.2023 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/110/2023
Sachverhalt:
Der Unterhaltungsverband Nr. 70 hat aufgrund von Strukturveränderungen im Bereich der Arbeiten des früheren Wegezweckverbandes am 23. Oktober 2003 die Gründung der Hunte Dienstleistungs-GmbH beschlossen. Nach der Fusion des Wegezweckverbandes und des Wasserverbandes Wittlage zum 1. Januar 2016 wird über die Ergebnisse und Abschlüsse der Hunte Dienstleistungs-GmbH regelmäßig in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage berichtet.
Der Vorstand der Hunte Dienstleistungs-GmbH hat seinerzeit beschlossen, die Bürgermeister/innen der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln zu bitten, im Beirat beratend tätig zu sein.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat am 28. April 2004 die seinerzeitige Gründung der Hunte Dienstleistungs-GmbH und die Tätigkeit von Bürgermeister Goedejohann als beratendes Beiratsmitglied zustimmend zur Kenntnis genommen. Auch bei Bürgermeisterin Strotmann wurde stets so verfahren.
Im Verhinderungsfall wird der/die Bürgermeister/in von dem/r allgemeinen Vertreter/in vertreten.
Der Rat sollte daher Bürgermeister Markus Kleinkauertz als beratendes Mitglied des Beirates der Hunte Dienstleistungs-GmbH bestellen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, dass der Bürgermeister der Gemeinde Bohmte Herr Markus Kleinkauertz als beratendes Mitglied in den Beirat der Hunte Dienstleistungs-GmbH entsandt wird. Im Verhinderungsfall wird er durch den Ersten Gemeinderat Herrn Lutz Birkemeyer vertreten.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |