Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat am 07. Juli 2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 117 „Mühlenesch“ gefasst.

 

Am 29. Juni 2022 hat der VA den Planvorentwurf anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren beschlossen. Dieses ist im Sommer 2022 durchgeführt worden. Im Rahmen einer Bürgerversammlung am 13. September 2022 wurde die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt.

 

Am 07. Dezember 2022 hat der Verwaltungsausschuss den Planentwurf anerkannt und das ordentliche Beteiligungsverfahren nach dem BauGB beschlossen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.01.2023 am Verfahren beteiligt und es wurde um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 22.02.2023 gebeten. Der Planentwurf lag zusammen mit der Begründung und allen Anlagen in der Zeit vom 19. Januar 2023 bis einschließlich 22. Februar 2023 öffentlich aus. In diesem Verfahren ist eine private Stellungnahme ist eingegangen.

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden gewürdigt und tlw. in der Begründung ergänzt bzw. abgewogen. Aus Sicht der Verwaltung sind keine Hinweise oder Anregungen eingegangen, die zu einer Planänderung oder einem neuen Planverfahren führen. Die Satzungsunterlagen und die Gesamtabwägung aus dem frühzeitigen und ordentlichen Beteiligungsverfahren liegen vor.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung. Diese wird ausdrücklich Gegenstand des Beschlusses.

 

Der Gemeinderat beschließt anschließend den Bebauungsplan Nr. 117 „Mühlenesch“ als Satzung und gleichzeitig die Begründung hierzu.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt