Sitzung: 23.03.2023 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/071/2023
Sachverhalt:
Derzeit laufen in der Gemeinde Bohmte die Flurbereinigungsverfahren Bohmte-Nord und Hunteburg. Insbesondere im Verfahren Hunteburg konnte durch die dramatischen Preissteigerungen, ausgelöst durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegenüber der Ukraine nur ein kleiner Teil der seinerzeit projektierten Wegebauvorhaben umgesetzt werden.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat nun in Aussicht gestellt, dass die Bausummen für die v.g. Flurbereinigungsverfahren um 1,4 Mio. € (Hunteburg) und um 1,0 Mio. € (Bohmte-Nord) erhöht werden können, so dass die ursprünglich geplanten Wegebauvorhaben auch trotz Kostensteigerungen noch umgesetzt werden können.
Dies setzt allerdings voraus, dass die Gemeinde die jeweiligen Eigenanteile von insgesamt 600 TEUR (Hunteburg = 350 TEUR und Bohmte = 250 TEUR) aufbringen kann.
Die Finanzierung der Eigenanteile soll wie bislang auch über die Teilnehmergemeinschaften sichergestellt werden. So nehmen die Teilnehmergemeinschaften Darlehen in Höhe der o.g. Eigenanteile auf und die Gemeinde Bohmte sichert über die Laufzeit des Darlehens die Schuldendienstübernahme hierfür zu.
Die für das Jahr 2023 ff. anfallenden Schuldendienstzahlungen sind über die entsprechenden Haushaltstitel zu bestreiten. Somit werden Verpflichtungen für das laufende Haushaltsjahr sowie Folgejahre begründet.
Alternativ könnten die Teilnehmergemeinschaften für sich überlegen, wie die Finanzierung des Eigenanteils eigenverantwortlich sichergestellt werden könnte.
Für die verfahrenstechnische Umsetzung sind entsprechende Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Amt für regionale Landesentwicklung als Förderbehörde, den Teilnehmergemeinschaften und der Gemeinde zu gegebener Zeit zu vereinbaren.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die Erhöhung der Finanzmittelrahmen für die Flurbereinigungsverfahren Bohmte-Nord um 1,0 Mio. € und Hunteburg um 1,4 Mio. €. Zugleich beschließt der Rat vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht den Abschluss des kreditähnlichen Rechtsgeschäftes durch Übernahme der Schuldendienstzahlungen gegenüber den Teilnehmergemeinschaften der Flurbereinigungsverfahren mit einer Kreditsumme von bis zu 600 TEUR.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |