Sachverhalt:

Derzeit laufen in der Gemeinde Bohmte die Flurbereinigungsverfahren Bohmte-Nord und Hunteburg. Insbesondere im Verfahren Hunteburg konnte durch die dramatischen Preissteigerungen, ausgelöst durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegenüber der Ukraine nur ein kleiner Teil der seinerzeit projektierten Wegebauvorhaben umgesetzt werden.

 

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat nun in Aussicht gestellt, dass die Bausummen für die v.g. Flurbereinigungsverfahren um 1,4 Mio. € (Hunteburg) und um 1,0 Mio. € (Bohmte-Nord) erhöht werden können, so dass die ursprünglich geplanten Wegebauvorhaben auch trotz Kostensteigerungen noch umgesetzt werden können.

 

Dies setzt allerdings voraus, dass die Gemeinde die jeweiligen Eigenanteile von insgesamt 600 TEUR (Hunteburg = 350 TEUR und Bohmte = 250 TEUR) aufbringen kann.

 

Die Finanzierung der Eigenanteile soll wie bislang auch über die Teilnehmergemeinschaften sichergestellt werden. So nehmen die Teilnehmergemeinschaften Darlehen in Höhe der o.g. Eigenanteile auf und die Gemeinde Bohmte sichert über die Laufzeit des Darlehens die Schuldendienstübernahme hierfür zu.

 

Die für das Jahr 2023 ff. anfallenden Schuldendienstzahlungen sind über die entsprechenden Haushaltstitel zu bestreiten. Somit werden Verpflichtungen für das laufende Haushaltsjahr sowie Folgejahre begründet.

 

Alternativ könnten die Teilnehmergemeinschaften für sich überlegen, wie die Finanzierung des Eigenanteils eigenverantwortlich sichergestellt werden könnte.

 

Für die verfahrenstechnische Umsetzung sind entsprechende Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Amt für regionale Landesentwicklung als Förderbehörde, den Teilnehmergemeinschaften und der Gemeinde zu gegebener Zeit zu vereinbaren.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die Erhöhung der Finanzmittelrahmen für die Flurbereinigungsverfahren Bohmte-Nord um 1,0 Mio. € und Hunteburg um 1,4 Mio. €. Zugleich beschließt der Rat vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht den Abschluss des kreditähnlichen Rechtsgeschäftes durch Übernahme der Schuldendienstzahlungen gegenüber den Teilnehmergemeinschaften der Flurbereinigungsverfahren mit einer Kreditsumme von bis zu 600 TEUR.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt