Sitzung: 23.03.2023 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/048/2023
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Rates vom 30.03.2021 ist die derzeit gültige 7. Änderung
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades
und des Freibades der Gemeinde Bohmte vom 28. November 1994 zum 01.05.2021 in
Kraft getreten.
Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung in zwei Punkten zu ändern.
a)
Die derzeit gültige Satzung enthält keine Angaben von Gebühren für die
Abrechnung von Kursen für Erwachsene.
Der Nachfrage an Erwachsenenkursen wie z. B. Wassergymnastik oder auch
Aquajogging ist generell nach wie vor sehr groß. Die Übungen im Wasser wirken
sich sehr positiv auf die Gelenke und den gesamten menschlichen Organismus
aus.
Das Bäderteam möchte ebenfalls derartige Kurse anbieten.
Dieses Kursangebot halten auch die örtlichen Vereine für günstigere
Konditionen vor. Das Angebot des Bades soll jedoch nicht in Konkurrenz mit den
Vereinen stehen.
Es wird daher vorgeschlagen § 1 wie folgt abzuändern und zu ergänzen:
Kurse:
b)
Erwachsene
-
für 10 Einheiten von 45 Minuten: 40,00 €
In der Kursgebühr sind keine Eintrittsgelder einkalkuliert. Diese werden
separat nach der genannten Gebührenordnung abgerechnet.
b)
Um den Nutzern
des Bades und anderen Gästen ein weiteres attraktives Angebot zu unterbreiten,
ist die Idee entstanden, auch ein sogenanntes Schwimmcoaching anzubieten. Ziel
des Coachings ist es, die eigene Schwimmtechnik
z. B. zu verbessern oder noch weitere Schwimmarten hinzuzulernen. Eine gute
Schwimmtechnik ist eine wesentliche Voraussetzung für ein gesundes und
effektives schwimmen. Aber auch das Erlernen einer weiteren Schwimmart kann den
Spaß an der Bewegung im Wasser fördern. Das Selbsttraining wird dadurch
entweder flexibler oder optimierter. Gerade die Bohmter Bäder zeichnen sich
durch ein Publikum aus, dass den Schwimmbadbesuch als Möglichkeit nutzt, die
eigene körperliche Fitness und Gesundheit zu verbessern und zu halten.
Es wird daher vorgeschlagen § 1 wie folgt zu ergänzen:
Schwimmcoaching
a)
bis zu 4 Personen eine Einheit von 45 Minuten: 30,00 €
In der Kursgebühr sind keine Eintrittsgelder einkalkuliert. Diese werden
separat nach der genannten Gebührenordnung abgerechnet.
Das Coaching kann individuell bzgl. der Anzahl
gebucht werden. Ein Coaching ist bis zu einer Anzahl von Personen begrenzt, um einen
gewissen Erfolg zu gewährleisten.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die derzeit gültige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades und des Freibades in den in dieser Vorlage genannten Punkten zum 01.05.2023 abzuändern.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |