Sachverhalt:

Mit Beschluss des Rates vom 30.03.2021 ist die derzeit gültige 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades und des Freibades der Gemeinde Bohmte vom 28. November 1994 zum 01.05.2021 in Kraft getreten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung in zwei Punkten zu ändern.

 

a)

Die derzeit gültige Satzung enthält keine Angaben von Gebühren für die Abrechnung von Kursen für Erwachsene.

 

Der Nachfrage an Erwachsenenkursen wie z. B. Wassergymnastik oder auch Aquajogging ist generell nach wie vor sehr groß. Die Übungen im Wasser wirken sich sehr positiv auf die Gelenke und den gesamten menschlichen Organismus aus. 

Das Bäderteam möchte ebenfalls derartige Kurse anbieten.

Dieses Kursangebot halten auch die örtlichen Vereine für günstigere Konditionen vor. Das Angebot des Bades soll jedoch nicht in Konkurrenz mit den Vereinen stehen.

 

Es wird daher vorgeschlagen § 1 wie folgt abzuändern und zu ergänzen:

 

Kurse: 

b)      Erwachsene

-       für 10 Einheiten von 45 Minuten: 40,00 € 

 

In der Kursgebühr sind keine Eintrittsgelder einkalkuliert. Diese werden separat nach der genannten Gebührenordnung abgerechnet.

 

 

b)

Um den Nutzern des Bades und anderen Gästen ein weiteres attraktives Angebot zu unterbreiten, ist die Idee entstanden, auch ein sogenanntes Schwimmcoaching anzubieten. Ziel des Coachings ist es, die eigene Schwimmtechnik z. B. zu verbessern oder noch weitere Schwimmarten hinzuzulernen. Eine gute Schwimmtechnik ist eine wesentliche Voraussetzung für ein gesundes und effektives schwimmen. Aber auch das Erlernen einer weiteren Schwimmart kann den Spaß an der Bewegung im Wasser fördern. Das Selbsttraining wird dadurch entweder flexibler oder optimierter. Gerade die Bohmter Bäder zeichnen sich durch ein Publikum aus, dass den Schwimmbadbesuch als Möglichkeit nutzt, die eigene körperliche Fitness und Gesundheit zu verbessern und zu halten.

 

Es wird daher vorgeschlagen § 1 wie folgt zu ergänzen:

 

Schwimmcoaching

a)       bis zu 4 Personen eine Einheit von 45 Minuten: 30,00 €

 

In der Kursgebühr sind keine Eintrittsgelder einkalkuliert. Diese werden separat nach der genannten Gebührenordnung abgerechnet.

 

Das Coaching kann individuell bzgl. der Anzahl gebucht werden. Ein Coaching ist bis zu einer Anzahl von Personen begrenzt, um einen gewissen Erfolg zu gewährleisten.

 

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die derzeit gültige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades und des Freibades in den in dieser Vorlage genannten Punkten zum 01.05.2023 abzuändern.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt