Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat am 15.12.2022 beschlossen, dass die ev. Kindertagestätte Hunteburg um 3 weitere Gruppen (1 Kiga-Gruppe und 2 Krippengruppen) erweitert werden soll.

 

Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Finanzierung der Erweiterung im Rahmen eines Investorenmodells auszuloten.

 

In der Vergangenheit wurde bei der Finanzierung von Erweiterungsmaßnahmen der konfessionellen Kindertagesstätten das Zuschussmodell seitens der Gemeinde umgesetzt.

 

Zuschussmodell:

Die Gemeinde Bohmte zahlt hier für das genannte Projekt die anteiligen Kosten der Baumaßnahme im Rahmen eines Finanzierungszuschusses (Investition) an den Träger der Kindertagesstätte, sofern die Finanzierung nicht durch eigene Mittel oder anderweitige Investitionskostenzuschüsse gedeckt werden können. Der Träger ist bei dieser Option auch Bauherr der Maßnahme.

 

Investorenmodell:

Der Investor vermietet die fertig gestellte Einrichtung an den Träger der Kindertagesstätte. Die entsprechenden Mietzahlungen werden dann im Rahmen der Defizitabdeckung indirekt durch die Gemeinde Bohmte finanziert.

 

Die neue Kindertagesstätte in Bohmte wird erstmalig im Rahmen eines Investorenmodells umgesetzt.

 

Derzeit finden Gespräche mit einem möglichen Investor für die Erweiterungsmaßnahme in Hunteburg statt. Ob eine Umsetzung des Investorenmodells für die Erweiterung der ev. Kindertagesstätte ermöglicht werden kann, kann nach heutigem Stand noch nicht abschließend beurteilt werden.

 

Im Verlauf der politischen Beratungen wird die Verwaltung über den jeweils aktuellen Stand der Entwicklungen berichten.

 

Als Anlage beigefügt sind die Zeichnung und die Kostenschätzung der angedachten Erweiterung des beauftragten Architekten.  

 

Die Kosten für die Erweiterung wurden im Haushalt der Gemeinde Bohmte im Jahr 2023 vorerst eingeplant

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat somit noch zu entscheiden, mit welchem Finanzierungsmodell die Maßnahme umgesetzt werden soll.


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt entsprechend seinen Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

3651021006

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt