Sitzung: 01.03.2023 Ausschuss für Bildung
Vorlage: BV/037/2023
Sachverhalt:
Die
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den kreisangehörigen Städten, Gemeinden
und Samtgemeinden über die Schulsachkostenerstattung nach § 118 Nds.
Schulgesetz wurde 2017 neu gefasst und galt bis zum 31.12.2022.
Zu
einer geplanten Neufassung der Vereinbarung wird auf die Informationsvorlage IV
267/2022 und auf die Informationen in den Sitzungen des Ausschusses für Bildung
am 23.11.2022 und im Verwaltungsausschuss am 07.12.2022 verwiesen.
Es ist geplant, die neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung im Laufe des Jahres 2023 so aufzustellen, dass sie rechtlich haltbar ist. Die Vereinbarung soll dann rückwirkend zum 01.01.2023 gültig sein.
Der Landkreis Osnabrück wird auf Grundlage der geplanten Neufassung jeweils zum 15.04. und 15.10.2023 Abschläge an die Schulträger zahlen. Damit man sich ab dem 01.01.2023 nicht im rechtsfreien Raum bewegt, ist der Abschluss einer (Zwischen-)Vereinbarung für die Zahlung der Sachkostenabschläge erforderlich.
Der Entwurf der (Zwischen-)Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Zahlung von Sachkostenabschlägen ist der Vorlage beigefügt.
Anlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Zahlung von Sachkostenabschlägen auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes abzuschließen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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382.720 € |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |