Sitzung: 22.02.2023 Ortsrat Bohmte
Vorlage: BV/034/2023
Seit der letzten Ortsratssitzung hat sich der Arbeitskreis „Ortsjubiläum
Bohmte“ bereits dreimal getroffen. Zudem findet am 13. Februar 2023 ein Treffen
mit den Vereinen, Gewerbetreibenden, Schulen und Kindergärten statt. Über die
bisherigen Überlegungen zur Durchführung des Ortsjubiläums wird in der Sitzung
berichtet.
Für die Durchführung des Ortsjubiläums werden Finanzmittel benötigt,
deren genaue Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ermittelt werden können.
Dennoch ist es sinnvoll ein Budget festzulegen, welches für das Ortsjubiläum
bereitgestellt wird. Der Arbeitskreis kann dann anhand des Budgets die weiteren
Planungen unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten fortführen.
In der letzten Arbeitskreissitzung ist angeregt worden, dass der Ortsrat
einen Betrag aus seinen Ortsratsmitteln für das Ortsjubiläum bereitstellt.
Hierzu sollte der Ortsrat beschließen, wie hoch der Betrag ist. Der Vorlage ist
eine Aufstellung zu den geplanten Ortsratsmitteln für 2023 beigefügt. Danach
sind in der Rücklage 42.231,70 € enthalten. Diese Mittel sind derzeit noch
keinem konkreten Zweck zugeordnet.
Zusätzlich ist in der Arbeitskreissitzung angeregt worden, dass derselbe
Betrag, den der Ortsrat bereitstellt, auch im Gemeindehaushalt bereitgestellt
wird. Hierüber muss allerdings der Gemeinderat beschließen.
Anlagen:
Der Ortsrat Bohmte nimmt die Ausführung zum Sachstand zur Kenntnis und entscheidet entsprechend seiner Beratung über die Höhe des bereitzustellenden Budgets.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |