Sitzung: 23.02.2023 Ortsrat Hunteburg
Vorlage: BV/029/2023
Der Termin für die Direktwahl wurde auf den 23. April 2023 und der Termin für eine evtl. Stichwahl auf den 7. Mai 2023 festgelegt.
Bei den bisherigen Wahlen war die Ortschaft Hunteburg in 5 Wahlbezirke mit folgenden Wahllokalen eingeteilt.
Wahlbezirks-Nr.und Bezeichnung |
Wahllokal |
Wahlbezirk 10 Hunteburg (Meyerhöfen) |
Gaststätte Knostmann, Reininger Straße 6 |
Wahlbezirk 11 Hunteburg (Welplage) |
Ev.Gemeindehaus, Hauptstraße 6 |
Wahlbezirk 12 Hunteburg (Welplage) |
Kath. Pfarrheim, Dammer Straße 20 |
Wahlbezirk 13 Hunteburg (Welplage) |
Wilhelm-Busch-Schule, Dammer Straße 5 |
Wahlbezirk 14 Hunteburg (Schwege) |
Schützenhalle Hunteburg, Burgstraße 24 a |
Für den Wahltermin am 23. April 2023 stehen die Wahllokale im Kath. Pfarrheim und im Ev. Gemeindehaus nicht zur Verfügung.
Für die Direktwahl und eine evtl. Stichwahl wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, das Wahllokal des Wahlbezirkes 11 Hunteburg (Ev.-Gemeindehaus) und das Wahllokal des Wahlbezirkes 12 Hunteburg (Kath. Pfarrheim) in die Wilhelm-Busch-Schule zu verlegen.
In der Vergangenheit wurden in der Wilhelm-Busch-Schule bereits zwei Wahllokale eingerichtet. Hinsichtlich der Einrichtung von nun drei Wahllokalen in der Wilhelm-Busch-Schule bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
Anlagen:
Der Ortsrat empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, die Wahllokale der Wahlbezirke 11 (Ev. Gemeindehaus) und 12 (Kath. Pfarrheim) für Durchführung der Direktwahl am 23.4.2023 sowie einer evtl. Stichwahl am 7.5.2023 in die Wilhelm-Busch-Schule zu verlegen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |