Wird die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte nach § 83 Satz 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in den Ruhestand versetzt, so ist die Nachfolgerin oder der Nachfolger innerhalb von sechs Monaten vor dem Beginn des Ruhestandes der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers zu wählen. Scheidet die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte aus einem anderen Grund vorzeitig aus dem Amt aus, so wird die Nachfolgerin oder der Nachfolger innerhalb von sechs Monaten nach dem Ausscheiden gewählt. Die Wahl kann bis zu drei Monate später stattfinden als in den Sätzen 1 und 2 vorgeschrieben, wenn nur dadurch die gemeinsame Durchführung mit einer anderen Wahl ermöglicht wird. Fällt die Zustellung der Verfügung über die Versetzung in den Ruhestand (§ 83 NKomVG) oder das Ausscheiden im Sinne des Satzes 2 in das letzte Jahr der allgemeinen Wahlperiode der Abgeordneten, so wird die Nachfolgerin oder der Nachfolger am allgemeinen Kommunalwahltag gewählt.

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat am 19. Januar 2023 die Abwahl der Bürgermeisterin beschlossen.

 

Gemäß § 82 Abs. 3 NKomVG gilt die Hauptverwaltungsbeamtin als abgewählt, falls sie innerhalb einer Woche nach dem Beschluss der Vertretung, das Abwahlverfahren einzuleiten, auf die Durchführung des Abwahlverfahrens verzichtet. Der Verzicht ist schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden der Vertretung zu erklären.

 

Vorbehaltlich des Eingangs der Verzichtserklärung bis spätestens 26. Januar 2023, wäre eine Direktwahl bis spätestens 26. Juli 2023 durchzuführen.

 

Den Wahltag bestimmt der Gemeinderat (§ 45 b Abs. 2 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG).

 

Wie vorab übereinstimmend abgestimmt, wird vorgeschlagen, die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 23. April 2023 durchzuführen.

 

Falls bei dieser Wahl eine Stichwahl notwendig sein wird, wird diese nach § 45 b Abs. 3 NKWG 14 Tage nach dem Wahltermin und somit am 7. Mai 2023 stattfinden.


Anlagen:

 

 


Der Gemeinderat bestimmt als Wahltermin für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters gemäß § 45 b Abs. 2 NKWG Sonntag, den 23. April 2023.

 

Eine eventuell erforderliche Stichwahl wird gemäß § 45 b Abs. 3 NKWG am Sonntag, 7. Mai 2023 stattfinden.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

24700

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

12110

 

 

 

Kostenstelle:

052000

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt