Sitzung: 15.12.2022 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/290/2022
Sachverhalt:
Aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine sind die Energiekosten deutlich gestiegen. Das seitens der Gemeinde Bohmte mit der Straßenreinigung beauftragte Unternehmen EQQO hat der Gemeinde mit Schreiben vom 29.06.2022 mitgeteilt, dass insbesondere aus diesem Grund eine Erhöhung der vereinbarten Entgelte zum 1.1.2023 um 16,88 % erfolgen muss. Diese angekündigte Anpassung entspricht auch den mit der Firma EQQO vereinbarten vertraglichen Regelungen.
Daraus resultiert die Notwendigkeit, dass die Straßenreinigungsgebühr zum 1.1.2023 ebenfalls neu zu kalkulieren ist.
Damit annähernd eine Kostendeckung erreicht werden kann, ist die Gebühr von derzeit 1,17 € auf 1,36 € anzuheben. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung von 16,24 %.
Dieser Vorlage ist die Neuberechnung der Straßenreinigungsgebühr zum 1.1.2023 beigefügt. Ebenso ist die 7. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte beigefügt.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die 7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte in der dieser Vorlage beigefügten Fassung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |