Sitzung: 29.11.2022 Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: BV/275/2022
Durch die aktuellen Krisensituationen (Energie und Klima) mehren sich
auch in der Gemeinde Bohmte die Anfragen von Investoren zur Erstellung von
Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien. Hier geht es nun um die Anfrage
eines regional agierenden Unternehmens, welches die Errichtung eines
Energieparks in der Ortschaft Bohmte östlich der Bundestraße 51 wünscht.
Ziel der in Rede stehenden Planung ist die Ermöglichung von
Freiflächen-PV-Anlagen entlang der DB-Bahnlinie Osnabrück – Bremen. Derartige Flächen
sind explizit im EEG als mögliche prädestinierte Flächen zur Energiegewinnung
vorgesehen. Mit den Eigentümern der in der beigefügten Karte in gelb markierten
Flächen besteht insoweit Einvernehmen über die Nutzung der Flächen im Rahmen
von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPVA).
Projektierer ist die EFG Energy Farming Holding GmbH mit Sitz in Bad
Essen, welche mit der Bitte zur Einleitung der entsprechenden
Bauleitplanverfahren an die Verwaltung herangetreten ist.
Die in grün eingezeichnete Fläche soll
ebenfalls als FFPVA genutzt werden, der Eigentümer möchte diese jedoch
unabhängig von der Gesamtlösung entwickeln (s. BV 274/2022). Aus
verfahrenstechnischen Gründen würde es sich hier grundsätzlich auch anbieten,
alle Flächen im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zusammen zu beplanen.
Freiflächen-PV-Anlage (FFPVA) - Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins
Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Im
aktuellen EEG wurde die Förderkulisse von Freiflächen-PV-Anlagen durch den
Gesetzgeber aktiv überarbeitet und erweitert. Dieses sieht die Anordnung einer
FFPVA entlang von Autobahnen und Bahntrassen innerhalb eines 500m-Korridors
(beidseitig der Trasse) als förderwürdig an. Diese Tatsache gibt dem Standort
einen Pluspunkt. Zudem weist das RROP hier keine besonderen Vorrangflächen aus;
Einschränkungen sind also auch aus dieser Sicht nicht gegeben. Natürlich sind bereits versiegelte Flächen
oder auch Dächer bei der Flächenauswahl zu bevorzugen; eine Abwägung von
Freiflächenstandorten im gesamten Gemeindegebiet ist deshalb ohnehin
angemessen. Hier scheint aufgrund der Nähe zur Bahnlinie, die nach dem EEG
ohnehin als bevorzugte Flächen gelten eine Bauleitplanung für eine FFPV
vertretbar zu sein.
Lokale Nutzung des erzeugten Stroms ohne Netzeinspeisung - Der projektierte Standort verfügt weiter
über die Möglichkeit, einen oder mehrere lokale Gewerbekunden direkt mit Strom
versorgen zu können. Das stärkt den gewerblichen Produktionsstandort durch
Energiepreis-Sicherheit. Auch bei der Akquisition neuer Gewerbe- und
Industriekunden könnte sich die regionale Versorgungssicherheit als elementarer
Standortvorteil herausbilden. Außerdem können die Gewerbekunden die erwünschten
bzw. benötigten Ursprungszertifikate erhalten und ihre CO2-Bilanz verbessern.
Darüber hinaus wird derzeit gemeinsam mit einem großen
Industrieunternehmen eine Studie zur Speicher-Nutzung durchgeführt, wobei mit
Blick auf eine optimierte Energieversorgung eine nochmalige Verbesserung beim
Wirkungsgrad des Standorts erwartet wird. Die Ergebnisse der Studie werden in
Kürze erwartet.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, in den Fraktionen und Gruppen
in die Beratung einzusteigen.
Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss könnte nach entsprechender
politischer Beratung in der Sitzung des Ausschusses Bauen und Planen gefasst
werden.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt über die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Energiepark Bohmte-Nord“ entsprechend dem Verlauf seiner politischen Beratungen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |