Sitzung: 29.11.2022 Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: BV/271/2022
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07. Juli 2021 den
Planvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 117 „Mühlenesch“ anerkannt und die
Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4
Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 27. Juli 2022 eingeleitet und eine
Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 31. August 2022 gegeben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
(Bürgerbeteiligung) erfolgte in einer öffentlichen Versammlung am 13. September
2022.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden zwischenzeitlich bewertet,
gewürdigt und in die Planunterlagen aufgenommen, überarbeitet bzw. ergänzt.
Hier wurden u.a. aus der Stellungnahme des Landkreises Osnabrück in den
planungsrechtlichen Festsetzungen bzw. bei den örtlichen Bauvorschriften
Formulierungen angepasst bzw. ergänzt.
Alle relevanten Entwurfsunterlagen (Planentwurf, Entwurf Begründung,
Umweltbericht, Artenschutzrechtliche Potentialanalyse, Abwägung, Protokoll
Bürgerversammlung) sind der Vorlage beigefügt.
Als nächsten Verfahrensschritt sieht das BauGB die Durchführung des
ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vor. Hier
werden nochmal alle Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme
gebeten. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen der öffentlichen Auslegung (mind. 30
Tage) ebenfalls die Möglichkeit, zu den Planentwürfen Stellung zu nehmen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr.
117 „Mühlenesch“ an und beschließt, dass das ordentliche Beteiligungsverfahren
nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen ist.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |