Östlich des Ortskerns von Bohmte soll ein in Teilen mit Wohnbebauung versehener Bereich nördlich der „Leverner Straße“ eine den städtebaulichen Erfordernissen angepasste planungsrechtliche Grundlage erhalten.

 

In der Vergangenheit (2003/2004) gab es bereits Bemühungen, an der Stelle über eine Außenbereichssatzung Wohnbauland festzusetzen. Aufgrund der damals vorliegenden und prognostizierten Jahresgeruchsstunden von 15 % ist die Aufstellung der Außenbereichssatzung gescheitert. Bei der Bewertung von Geruchsimmissionsbelastungen im Außenbereich legt der Landkreis Osnabrück seit einiger Zeit einen Immissionswert von 20 % der Jahresstunden zu Grunde.

 

Weiter hat eine Grundstückseigentümerin im Jahre 2003 eine Baugenehmigung erhalten, die Umsetzung konnte aus privaten Gründen nicht verwirklicht werden. Die Genehmigung ist zwischenzeitlich erloschen. Einer erneuten Baugenehmigung stimmt der Landkreis Osnabrück als Baugenehmigungsbehörde nach sich im Laufe der Zeit geänderter Rechtslage so nicht mehr zu.

 

Aus diesem Grund wird nun die Aufstellung einer Außenbereichssatzung gem. § 35 (6) BauGB angestrebt.

 

Der Geltungsbereich liegt nördlich der „Leverner Straße“ entlang der Straße „Am Bohmter Bach“. Damit sollen einerseits bauliche Ergänzungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen erleichtert, aber auch die Errichtung zusätzlicher Bebauung in einem abgegrenzten Bereich ermöglicht werden. In der beigefügten Karte ist der Geltungsbereich dargestellt.

 

Die Aufstellung der Außenbereichssatzung ist von privater Seite initiiert. Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss soll die Erarbeitung eines städtebaulichen Vertrages zwischen den Antragstellern und der Gemeinde Bohmte vorangebracht werden. Hierin wird u.a. die Kostenübernahme für sämtlich anfallende Kosten geregelt.

 

Sobald die Entwurfsplanung vorliegt, wird sie in den nächsten Sitzungen in den Gremien der Gemeinde Bohmte vorgestellt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Außenbereichssatzung Nr. 6 „Am Bohmter Bach“ aufzustellen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt