Gemäß § 5 NKAG (Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz) erheben Kommunen als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren, die die Kosten decken, jedoch nicht übersteigen sollen. Niedrigere Gebühren können erhoben werden, sofern daran ein öffentliches Interesse besteht. Die Kosten der Einrichtungen sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bohmte wurde zuletzt durch den Gemeinderatsbeschluss vom 23. März 2017 geändert. Die Gebührentatbestände sind daher neu zu kalkulieren gewesen.

 

Die Friedhofskalkulation wurde in der Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Ordnung am 7.6.2022 sowie in der Sitzung des Finanzausschusses am 16.6.2022 ausführlich durch das Unternehmen Institut für Public Management vorgestellt. Die Friedhofskalkulation ist der Vorlage nochmals beigefügt.

 

 

In der Kalkulation wurde das neue Steuerrecht (Umsatzsteuer) berücksichtigt, so dass in der neuen Gebührensatzung der rechtliche Rahmen für die Erhebung der Mehrwertsteuer geschaffen wird. Somit kann auf einzelne Gebühren die geforderte Mehrwertsteuer erhoben werden. Neu ist, dass die Friedhofsunterhaltungsgebühr für die gesamte Nutzungszeit nunmehr in die Gebühr als Einmalzahlung eingeflossen ist. Bisher war es so, dass die Friedhofsunterhaltungsgebühr jährlich per Gebührenbescheid umgelegt wurde. Für die bestehenden Nutzungsrechte wird dies weiterhin der Fall sein, jedoch steht den Nutzungsrechtsinhabern ein Wahlrecht zu, die noch verbleibende Friedhofsunterhaltungsgebühr für den restlichen Nutzungszeitraum ebenfalls als Einmalzahlung zu begleichen.

 

 

In der erarbeiteten Gebührenkalkulation wurden die kostendeckenden Gebührensätze für alle Gebührentatbestände auf der Grundlage der geplanten Kosten für die Jahre 2023 bis 2025 ermittelt. Ursächlich für die kalkulierten Gebührenerhöhungen sind vor allem angepasste Material- und Personalkosten, durchgeführte Investitionen sowie veränderte Bestattungsformen.

 

Um dem öffentlichen Interesse der Friedhöfe als Park- und Erholungsanlage Rechnung zu tragen, sollte alternativ über Gebührensätze mit einem geringeren Deckungsgrad nachgedacht werden.

 

Varianten über alternative Gebührensätze werden am 11./12. November 2022 im Rahmen der Haushaltsklausur erörtert. Auf der Grundlage des Abstimmungsergebnisses wird anschließend der Satzungsentwurf erstellt. Der Satzungsentwurf geht den Mitgliedern des Ausschusses für Feuerschutz und Ordnung im Nachgang zu.


Anlagen:

Friedhofskalkulation

 

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Feuerschutz und Ordnung spricht eine dem Beratungsverlauf entsprechende Empfehlung aus.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt