Sitzung: 17.11.2022 Ausschuss für Soziales und Kinderbetreuung
Vorlage: BV/261/2022
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Bohmte fasste am 09.07.2020 folgenden Beschluss:
„Der Rat der Gemeinde Bohmte
beschließt, dass die Erweiterung der evangelischen Kindertagesstätte in
Hunteburg auf eine Einrichtung mit 6 Gruppen (3 Krippengruppen und 3 Kindergartengruppen)
erfolgen soll. Der Träger der Kindertagestätte in Hunteburg soll aufgefordert
werden, eine entsprechende Zeichnung und Kostenermittlung für die Umsetzung der
Baumaßnahme in Auftrag zu geben. Über den Zuschuss und die Ausgestaltung der Baumaßnahme
muss eine weitere Beschlussfassung erfolgen.“
In Hunteburg sind derzeit 1
Kindergartengruppe im kath. Kindergarten mit 25 Plätzen und eine 1
Krippengruppe im ev. Kindergarten mit 15 Plätzen übergangsweise bis spätestens
zum 31.07.2024 in Betrieb. Der Betrieb der Übergangsgruppen wurde vom
Kultusministerium genehmigt, da die Erweiterung der ev. Kindertagestätte in
Hunteburg durch den Rat der Gemeinde Bohmte beschlossen wurde.
Lt. Beschluss des Rates der Gemeinde Bohmte
vom 25. März 2021 wurden die Kosten der Erweiterung der ev. Kita Hunteburg auf
1,7 Millionen Euro gedeckelt. Weiterhin wurde lt. Beschluss der Auftrag erteilt
2 weitere Varianten zu planen:
-
Erweiterung
von 3 auf 6 Gruppen (zusätzlich 2 Krippengruppen und eine Kindergartengruppe) ohne
zusätzliche Küche und Speiseraum
-
Erweiterung
von 3 auf 5 Gruppen (zusätzliche eine Krippengruppe und eine
Kindergartengruppe) ohne zusätzliche Küche und Speiseraum
Ein Entwurf für die genannten Varianten mit
einer entsprechenden Kostenschätzung wurde vom Träger der Kindertagesstätte,
dem ev. Kirchenkreis Bramsche, vorgelegt.
Die beiden Entwürfe wurden am 24.10.2022 in
einer Sitzung des Arbeitskreises der Gemeinde Bohmte für die ev.
Kindertagesstätte besprochen und erläutert.
Lt. aktuelle Kostenschätzungen des
Architekten wurden folgende Bruttokosten ermittelt:
-
Erweiterung der Kindertagesstätte von 3 auf 6 Gruppen
(3 Krippengruppen, 3 Kindergarten;
Gesamtbruttokosten i. H. v. 4.654.134,03 €
-
Erweiterung der Kita von 3 auf 5 Gruppen (1
Krippengruppe, 1 Kindergartengruppe) Gesamtbruttokosten
i. H. v. 4.292.136,03 €
In der Sitzung des Arbeitskreises erfolgte
ein Austausch über das Finanzierungsmodell bzgl. Erweiterung des Kindergartens.
In der Vergangenheit wurde bei der Finanzierung von Erweiterungsmaßnahmen der
konfessionellen Kindertagesstätten das Zuschussmodell seitens der Gemeinde
umgesetzt.
Die Gemeinde Bohmte zahlt hier abzüglich
aller Förderungen für das genannte Projekt die Kosten der Baumaßnahme im Rahmen
eines Finanzierungszuschusses (Investition) an den Träger der
Kindertagesstätte, der ebenfalls auch als Bauherr der Baumaßnahme aufgetreten
ist.
Für die neue evangelische Kindertagesstätte
in Bohmte greift beispielsweise ein anderes Finanzierungskonzept. Im Rahmen
eines Investorenmodells wird die Kindertagesstätte von einem Investor gebaut.
Der Investor vermietet die fertig gestellte Einrichtung an den Träger der
Kindertagesstätte. Die entsprechenden Mietzahlungen werden dann im Rahmen der
Defizitabdeckung indirekt durch die Gemeinde Bohmte finanziert.
Aus dem Protokoll des Arbeitskreises ist zu
entnehmen, dass die Option der Investorenlösung für die Erweiterung der
Kindertagesstätte von 3 auf 6 Gruppen in Hunteburg geprüft werden soll. Ob
diese Option ermöglicht werden kann, kann derzeit noch nicht gesagt werden.
Eine Aussage diesbzgl. erwartet die Verwaltung Ende November.
Die Zeichnungen und die entsprechenden
Kostenschätzungen und das Protokoll der Sitzung des Arbeitskreises vom 24.10.2022
können den Anlagen entnommen werden.
E sollte daher eine Beschlussfassung über folgende Aspekte
erfolgen:
- das entsprechende Finanzierungsmodell der Baumaßnahme
- zukünftige Gruppenstärke der ev. Kindertagesstätte lt. den vorliegenden Zeichnungen und Kostenschätzungen
Anlagen:
1 Zeichnung Erweiterung auf 6 Gruppen
1 Zeichnung Erweiterung auf 5 Gruppen
1 Kostenschätzung Erweiterung auf 6 Gruppen
1 Kostenschätzung Erweiterung auf 5 Gruppen
1 Protokoll der Sitzung des Arbeitskreises der ev. Kindertagesstätte v. 24.10.2022
Beschluss:
Die Beschlussfassung erfolgt entsprechend den Beratungen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |