Sitzung: 15.11.2022 Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen
Vorlage: BV/220/2022
Am 12. September 2022 findet der Seniorennachmittag der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen in der Gemeinschaftshalle Stirpe-Oelingen statt.
Bereits 2021 wurde er in der Gemeinschaftshalle durchgeführt, damals allerdings im Rahmen der Einweihung der Gemeinschaftshalle. In den Jahren davon wurde der Seniorennachmittag jeweils am Montag nach dem Erntefest im Festzelt auf dem Festplatz in Herringhausen durchgeführt.
Dieses Jahr erfolgt erstmals eine von weiteren Veranstaltungen losgelöste Durchführung des Seniorennachmittags
In der Sitzung des Ortsrates erfolgt ein Rückblick auf den Seniorennachmittag 2022.
Darüber hinaus sollten zum Seniorennachmittag 2023 dahingehend Entscheidungen getroffen werden, ob er wieder durchgeführt werden soll und wenn ja, wie in diesem Jahr als losgelöste Veranstaltung in der Gemeinschaftshalle oder wieder wie in den Vorjahren im Rahmen des Erntefestes.
Anlagen:
Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen nimmt die Ausführungen zum
Seniorennachmittag 2022 zur Kenntnis und beschließt entsprechend seiner
Beratungen zum Seniorennachmittag 2023.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |