Am 12. September 2022 findet der Seniorennachmittag der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen in der Gemeinschaftshalle Stirpe-Oelingen statt.

 

Bereits 2021 wurde er in der Gemeinschaftshalle durchgeführt, damals allerdings im Rahmen der Einweihung der Gemeinschaftshalle. In den Jahren davon wurde der Seniorennachmittag jeweils am Montag nach dem Erntefest im Festzelt auf dem Festplatz in Herringhausen durchgeführt.

 

Dieses Jahr erfolgt erstmals eine von weiteren Veranstaltungen losgelöste Durchführung des Seniorennachmittags

 

In der Sitzung des Ortsrates erfolgt ein Rückblick auf den Seniorennachmittag 2022.

 

Darüber hinaus sollten zum Seniorennachmittag 2023 dahingehend Entscheidungen getroffen werden, ob er wieder durchgeführt werden soll und wenn ja, wie in diesem Jahr als losgelöste Veranstaltung in der Gemeinschaftshalle oder wieder wie in den Vorjahren im Rahmen des Erntefestes.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen nimmt die Ausführungen zum Seniorennachmittag 2022 zur Kenntnis und beschließt entsprechend seiner Beratungen zum Seniorennachmittag 2023.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt