Sitzung: 10.11.2022 Ortsrat Hunteburg
Vorlage: BV/172/2022
Sachverhalt:
Der Ortsrat Hunteburg hat in seiner Sitzung am 31. Mai 2018 beschlossen, dass ein Teilstück eines Wirtschaftsweges zwischen der Dammer Straße und dem Heidhörstenweg umbenannt werden soll. Infolgedessen sollte auch die Bezeichnung der Bushaltestelle an der Dammer Straße geändert werden. Für die Umbenennung des Straßenteilstücks sollte zunächst eine Anliegerbefragung durchgeführt werden.
Anlass für diesen Beschluss gab seinerzeit eine Eingabe aus den Vorstand der Flurbereinigung Hunteburg. Im Zuge des vorzunehmenden Wegebaus wurde deutlich, dass es zwei Straßenteilstücke mit der Straßenbezeichnung Heidhörstenweg zwischen der Dammer Straße und der Weiterführung des Heidhörstenweges gäbe und dieser Umstand immer wieder zu Verwirrungen führt.
Das Thema wurde im Kontext der letzten Ortsratssitzung am 09.06.2022 erneut aufgegriffen. Ein anwesender Anlieger sprach sich dafür aus die bestehende Regelung zu belassen. Auch die übrigen Nachbarn aus der Straße teilen diese Einschätzung.
Da sowohl von Rettungsdiensten als auch von der Abfallbeseitigung keine Notwendigkeit einer Änderung der Situation der Straßenbezeichnung gesehen wird, sollte auch aus Sicht der Verwaltung derzeit keine Änderung vorgenommen werden.
Daher sollte der Beschluss des Ortsrates vom 31. Mai 2018 aufgehoben werden.
Anlagen:
Beschluss:
Der Ortsrat Hunteburg beschließt den Beschluss vom 31. Mai 2018 mit folgendem Wortlaut aufzuheben: „Der Ortsrat beschließt, die Haltestelle umzubenennen und zur geplanten Straßenumbenennung eine Anliegerbefragung durchzuführen und das Ergebnis dem Ortsrat zur erneuten Beratung vorzulegen.“
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |