Sitzung: 13.10.2022 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/190/2022
Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren sind durch die
gemeinsame Aufgabenerledigung im Bereich der Wittlager Abwasserbetriebe
grundsätzlich Gesamtkonzepte über die jeweiligen Gemeindegrenzen hinaus zur
wirtschaftlichen und zukunftssicheren Abwasserbeseitigung erarbeitet worden.
Seither erfolgte der Einsatz vorhandener Personalressourcen ebenfalls über die
Gemeindegrenzen hinaus, d.h. über alle Abwasserbetriebe im Wittlager Bereich.
Im Bereich der
Klärschlammentwässerung/-entsorgung und Kanalreinigung wird ebenfalls zusammenhängend
und gebietsübergreifend gearbeitet. Perspektivisch ist zudem vorgesehen, die
Abwasserbeseitigung einzelner Erschließungsgebiete ggf. über die Kläranlage
Ostercappeln-Schwagstorf sicherzustellen. Ein Anschluss der Bohmter Kläranlage
an die Verbundleitung Bad Essen-Ostercappeln ist aus Gründen der
mittelfristigen Entsorgungssicherheit ebenfalls geplant.
Der Gebührensatz für die
Schmutzwasserbeseitigung Bad Essen-Ostercappeln beläuft sich derzeit auf 2,30
€/m³. Hier ist eine Herabsetzung auf 2,20 €/m³ zum 01.01.2023 vorgesehen. Der
Gebührensatz in der Gemeinde Bohmte beläuft sich ebenfalls auf 2,20 €/m³. Somit
wäre perspektivisch ein einheitlicher Gebührensatz für die
Schmutzwasserentsorgung gegeben.
Bei der Niederschlagswasserbeseitigung ist die
Gebühr in Bad Essen-Ostercappeln und in der Gemeinde Bohmte mit 0,22 €/m²
entwässerter Fläche bereits auf gleichem Niveau.
Gemäß § 6 der Abwasserabgabensatzung beträgt
der Beitragssatz für die erstmalige Herstellung und Anschaffung der
öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage im Entsorgungsbereich Bad
Essen-Ostercappeln und Bohmte gleichermaßen 9,50 €/m². Der Beitragssatz für die
Herstellung und Anschaffung der öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigung
beträgt in Bad Essen-Ostercappeln 2,40 €/m² und in Bohmte 4,00 €/m². Hier ist
eine Anpassung auf 2,40 €/m² zum 01.01.2023 vorgesehen.
Resultierend aus der Zusammenfassung der
Beitragsabteilungen Abwasserbeseitigung Bad Essen-Ostercappeln und
Abwasserbeseitigung Bohmte ist eine Änderung des § 10 der Verbandsordnung
erforderlich.
Außerdem ergeben sich weitere
Notwendigkeiten zur Änderung der Verbandsordnung im Hinblick auf den Betrieb
einer Windenergieanlage in Belm-Haltern sowie die Veröffentlichung amtlicher
Bekanntmachungen im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Osnabrück.
In diesem Zusammenhang wird auf das
Schreiben des Geschäftsführers des UHV 70, Herrn Bühning verwiesen, welches in
der Anlage beigefügt ist. Außerdem ist der Änderungstext der Verbandsordnung in
der Anlage zur Information beigefügt.
Der Geschäftsführer des Wasserverbandes
Wittlage, Herr Uwe Bühning, wird die Vorlage nebst beigefügten Dokumenten zudem
in der Sitzung mündlich erläutern.
Anlagen:
Beschluss:
1)
Der
Rat beschließt
die Zusammenfassung der Beitragsabteilungen Abwasserbeseitigung Bad
Essen-Ostercappeln und Abwasserbeseitigung Bohmte mit Wirkung vom 01.01.2023.
2)
Der
Rat beschließt, die Änderungen der Verbandsordnung gemäß Anlage zu dieser Vorlage
zuzustimmen.
3)
Die
Vertreter der Gemeinde Bohmte im Gremium des Wasserverbandes Wittlage werden
gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
angewiesen, entsprechend zu votieren.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |