Sachverhalt:

Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt, sein Amtsblatt zum 01.01.2023 von der Papierausgabe in ein elektronisches Amtsblatt umzustellen. Damit die Gemeinde Bohmte Veröffentlichungen in dem elektronischen Amtsblatt vornehmen und Rechtsvorschriften rechtssicher bekannt geben kann, ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

 

§ 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bohmte ist daraufhin wie folgt zu ändern:

 

Verordnungen, Satzungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie

öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Bohmte werden im gedruckten

elektronischen „Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück“ verkündet bzw. bekannt

gemacht. Das elektronische Amtsblatt wird auf der Internetseite des Landkreises

Osnabrück unter

https://www.landkreis-osnabrueck.de/verwaltung/veroeffentlichungen/amtsblaetter  und der Angabe des Bereitstellungsdatums veröffentlicht.

 

Voraussetzung für die Einführung des elektronischen Amtsblattes ist der Beschluss des Kreistages. Dieser ist für den 10.10.2022 vorgesehen.

 

Die Neufassung der Hauptsatzung für die Gemeinde Bohmte ist beigefügt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung für die Gemeinde Bohmte. Sie tritt mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt