Sitzung: 13.10.2022 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/195/2022
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 09.04.2022 beantragt die CDU-Ratsfraktion die Beauftragung eines weiteren Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens zur baulichen Ausrichtung der Oberschule Bohmte. Hierbei sollen die vorliegenden Machbarkeitsstudien des Stephanswerkes und des Planungsbüros Nordhoff verglichen, zusammengeführt und bewertet werden.
Der Antrag der CDU-Ratsfraktion liegt allen Ratsmitgliedern vor.
Der Antrag wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung am erläutert. Grundgedanke sei, dass Bausubstanz und Schulkonzept zusammenpassen müssen und dieses nochmals durch einen Dritten prüfen zu lassen.
Der Ausschuss für Bildung hat am 18. Mai 2022 mehrheitlich beschlossen dem Gemeinderat zu empfehlen, dass ein weiterer Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden soll, der die Erkenntnisse aus den beiden vorliegenden Studien zusammenführt und bewertet.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt entsprechend den Beratungen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |