Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 09.04.2022 beantragt die CDU-Ratsfraktion die Beauftragung eines weiteren Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens zur baulichen Ausrichtung der Oberschule Bohmte. Hierbei sollen die vorliegenden Machbarkeitsstudien des Stephanswerkes und des Planungsbüros Nordhoff verglichen, zusammengeführt und bewertet werden.

 

Der Antrag der CDU-Ratsfraktion liegt allen Ratsmitgliedern vor.

 

Der Antrag wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung am erläutert. Grundgedanke sei, dass Bausubstanz und Schulkonzept zusammenpassen müssen und dieses nochmals durch einen Dritten prüfen zu lassen.

 

Der Ausschuss für Bildung hat am 18. Mai 2022 mehrheitlich beschlossen dem Gemeinderat zu empfehlen, dass ein weiterer Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden soll, der die Erkenntnisse aus den beiden vorliegenden Studien zusammenführt und bewertet.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt entsprechend den Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt