Der Verwaltungssauschuss hat mit Datum vom 22.09.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 120 „Feuerwehrhaus Herringhausen“ gefasst.

 

Zwischenzeitlich sind vom Planungsbüro Hahm (pbh) die Planzeichnung und die Begründung im Vorentwurf erarbeitet worden und liegen dieser Vorlage bei.

 

Für den zukünftigen Standort des Feuerwehrgerätehauses erfolgt die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf. Bei der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ sind aus funktionalen Gründen größere versiegelte oder zumindest befestigte Flächen erforderlich. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird daher mit 0,8 und die Geschossflächenzahl (GFZ) mit 1,6 festgesetzt. Die Zahl der Vollgeschosse wird aufgrund der Nutzung als Feuerwehrgerätehauses auf zwei festgesetzt, um eine adäquate Nutzung und die Anordnung von z.B. Sozialräumen im Obergeschoss zu gewährleisten.

 

Die Baugrenze weist zum Fahrbahnrand der Hunteburger Straße (K420) einen Abstand von 20 m auf, um die Bauverbotszone gem. § 24 (1) Niedersächsisches Straßengesetz freizuhalten.

 

Die Ein- und Ausfahrt für Feuerwehrfahrzeuge, die zentral im nordwestlichen Bereich auf die Hunteburger Straße geplant ist, soll gute Sichtverhältnisse bei der Abfahrt gewährleisten. Die Erschließung der notwendigen Einstellplätze ist über die Dübberortstraße geplant.

 

Mit diesen Vorentwürfen soll nun die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB durchgeführt werden. Es wird frühzeitig Gelegenheit gegeben, sich grundsätzlich über die Planung zu informieren und sich über den erforderlichen Umfang der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB zu äußern.

 

Anschließend werden die eingehenden Stellungnahmen und Anregungen geprüft, gewürdigt und ggf. ins Planungskonzept mit aufgenommen.

Weitere erforderliche Gutachten (Schall-, Artenschutz-, Bodengutachten mit Versickerungsnachweis) bereits beauftragt und befinden sich in Bearbeitung. Sie werden zur Offenlage im sich anschließenden ordentlichen Beteiligungsverfahren ergänzt.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planvorentwurf und die Begründung hierzu an und beschließt, das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt