Sachverhalt:

Die Verwaltung hat einen Entwurf zur Priorisierung der Investitionen für den Zeitraum 2023 bis 2026 erarbeitet. Dieser Entwurf wird der Vorlage als Anlage zeitnah zur Verfügung gestellt.

 

In seiner Sitzung am 29.09.2022 soll der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft die Priorisierung der geplanten Investitionen beraten.

 

Der vom Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft aufgestellte Prioritätenkatalog findet daraufhin Eingang in den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 und ist die Grundlage des Investitionsprogramms der nächsten Jahre.

 

Spätere Änderungen sind selbstverständlich durch die Beratungen in der Haushaltsklausur und in den Gemeindegremien möglich.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt