Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 entschieden, dass dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität zukünftig jeweils ein Vertreter des Vereins für Umwelt und Naturschutz e.V. sowie ein Vertreter des Landvolks, Kreisverband Wittlage mit beratender Stimme als fachkundige Personen angehören sollen.

Am 31.03.2022 wurden vom Rat folgende Personen benannt:

-       Herr Johannes Knapp für den Verein für Umwelt und Naturschutz e.V.

-       Herr Jens Holger Frese für den Hauptverband des Osnabrücker Landvolks (HOL) e.V., Kreisverband Wittlage

 

Herr Frese bittet nun darum, die Vertretung des Landvolks auf den Vorsitzenden des Ortslandvolks Bohmte zu übertragen.

 

Vorsitzender des Landvolk Bohmte ist Herr Hermann Asshorn, wohnhaft Im Hinterbruch 1 in 49163 Bohmte.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, anstatt Herrn Jens Holger Frese den Vorsitzenden des Ortslandvolks Bohmte, Herrn Hermann Asshorn, wh. Im Hinterbruch 1, 49163 Bohmte als beratendes Mitglied für die Dauer der Wahlperiode in den Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität zu entsenden.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt