Die Amtszeit des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Herringhausen Volker Köster endete am 31. März 2022 durch Zeitablauf.

 

Aufgrund der Coronapandemie wurde in Abstimmung mit dem Gemeindebrandmeister, dem Ortsbrandmeister und der Gemeinde Bohmte die erforderliche Mitgliederversammlung zur Vorschlagswahl  für die Besetzung  des o.g. Amtes zum Schutz der Feuerwehrkameraden (kritische Infrastrukturen) erst zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführt. Der bisherige Amtsinhaber hatte seine Bereitschaft erklärt, das Amt bis zur Ernennung des Nachfolgers weiter auszuüben.

 

Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Herringhausen wurde am 13.05.2022 durchgeführt. Herr Köster hat sich nicht zur Wiederwahl gestellt.

 

Die Mitgliederversammlung vom 13.05.2022 schlägt dem Gemeinderat vor, Herrn Christoph Tiaden zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Herringhausen zu ernennen.

 

Herr Tiaden ist persönlich für das Amt geeignet. Als fachliche Voraussetzung gem. § 8 Feuerwehrverordnung wird unter anderem die erfolgreiche Teilnahme am Zugführerlehrgang an der Landesfeuerwehrschule gefordert. Nach erfolgreicher Teilnahme kann das Anhörungsverfahren gemäß § 20 Abs. 4 Nds. Brandschutzgesetz (NBrandSchG) erfolgen (Anhörung des Kreisbrandmeisters).

 

Bis dahin ist Herrn Tiaden die kommissarische Wahrnehmung der Funktion als Ortsbrandmeister, mit Wirkung ab 1. August 2022 für die Dauer von längstens 2 Jahren zu übertragen.

Der Kreisbrandmeister hat der kommissarischen Übertragung der Funktion als Ortsbrandmeister mit Schreiben vom 18.05.2022 zugestimmt.

 

Einvernehmlich mit dem Gemeindebrandmeister Herrn Martin Niermann ist abgestimmt worden, dass Herr Köster das Amt des Ortsbrandmeisters bis zum 31. Juli 2022 ausführt.


Anlagen:

 

 


Der Gemeinderat beschließt, Herrn Christoph Tiaden, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Herringhausen zu ernennen, sobald die fachliche Voraussetzung gem. § 8 Feuerwehrverordnung vorliegt. Bis zum Vorliegen dieser Voraussetzung wird Herrn Tiaden, mit Wirkung ab 1. August 2022 für die Dauer von längstens 2 Jahren die kommissarische Wahrnehmung der Funktion des Ortsbrandmeisters übertragen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt