Sitzung: 06.07.2022 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/173/2022
Sachverhalt:
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden im Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Sonderregelungen für epidemische Lagen aufgenommen, wonach u.a. eine Sitzungsteilnahme per Videokonferenz möglich ist. Damit diese Möglichkeit auch nach Auslaufen der epidemischen Lage weiter genutzt werden kann, wurde das NKomVG erneut geändert und um § 64 Abs. 3 bis 9 erweitert. Die Abgeordneten können demnach an den Sitzungen des Rates, des Verwaltungsausschusses und der Fachausschüsse durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik teilnehmen, soweit die Hauptsatzung dies zulässt.
Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) hat den Kommunen hierzu eine Arbeitshilfe für die Änderung der Hauptsatzung an die Hand gegeben.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Hauptsatzung der Gemeinde Bohmte um den § 12 a mit folgendem Inhalt zu ergänzen:
(1) Abgeordnete können an Sitzungen der
Vertretung und ihrer Ausschüsse durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik
teilnehmen. Hiervon ausgenommen ist die oder der Vorsitzende der Vertretung
bzw. des jeweiligen Ausschusses.
Die Teilnahme an Sitzungen durch Zuschaltung
per Videokonferenz ist der Verwaltung bis spätestens zwei Tage vor der Sitzung
anzuzeigen.
(2) Sind auf der Tagesordnung Wahlen im Sinne
des § 67 NKomVG oder geheime Abstimmungen nach § 66 Abs. 2 NKomVG vorgesehen,
so ist eine Teilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik unzulässig.
(3) Anhörungen nach § 62 Abs. 2 NKomVG können
durch Zuschaltung der anzuhörenden Person per Videokonferenztechnik durchgeführt
werden.
Anlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Hauptsatzung der Gemeinde Bohmte um den § 12 a, wie in der Vorlage aufgeführt, zu ergänzen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |