Sachverhalt:

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden im Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Sonderregelungen für epidemische Lagen aufgenommen, wonach u.a. eine Sitzungsteilnahme per Videokonferenz möglich ist. Damit diese Möglichkeit auch nach Auslaufen der epidemischen Lage weiter genutzt werden kann, wurde das NKomVG erneut geändert und um § 64 Abs. 3 bis 9 erweitert. Die Abgeordneten können demnach an den Sitzungen des Rates, des Verwaltungsausschusses und der Fachausschüsse durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik teilnehmen, soweit die Hauptsatzung dies zulässt.

 

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) hat den Kommunen hierzu eine Arbeitshilfe für die Änderung der Hauptsatzung an die Hand gegeben.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Hauptsatzung der Gemeinde Bohmte um den § 12 a mit folgendem Inhalt zu ergänzen:

 

(1)  Abgeordnete können an Sitzungen der Vertretung und ihrer Ausschüsse durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik teilnehmen. Hiervon ausgenommen ist die oder der Vorsitzende der Vertretung bzw. des jeweiligen Ausschusses.

Die Teilnahme an Sitzungen durch Zuschaltung per Videokonferenz ist der Verwaltung bis spätestens zwei Tage vor der Sitzung anzuzeigen.

(2)  Sind auf der Tagesordnung Wahlen im Sinne des § 67 NKomVG oder geheime Abstimmungen nach § 66 Abs. 2 NKomVG vorgesehen, so ist eine Teilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik unzulässig.

(3)  Anhörungen nach § 62 Abs. 2 NKomVG können durch Zuschaltung der anzuhörenden Person per Videokonferenztechnik durchgeführt werden.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Hauptsatzung der Gemeinde Bohmte um den § 12 a, wie in der Vorlage aufgeführt, zu ergänzen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt