Der Verwaltungsausschuss hat am 07.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 117 „Mühlenesch“ gefasst.

 

Damit sich das von privater Seite initiierte Baugebiet städtebaulich in die bereits zum großen Teil bebaute Umgebung einfügt, haben mehrere Abstimmungsgespräche zwischen dem Investor, der Verwaltung und dem beauftragten Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst stattgefunden. Zwischenzeitlich wurden die Vorentwurfsunterlagen erarbeitet und sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Für den überwiegenden Teil des Plangebiets wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Hier sollen ein – bzw. zweigeschossige Gebäude zugelassen werden. Die GRZ und GFZ entsprechen dabei den Orientierungswerten der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und teilweise den Festsetzungen der angrenzenden Bebauungspläne. Die eingeschossigen Bereiche grenzen überwiegend an die bestehenden Baugebiete an. Ebenso verhält es sich auch mit Trauf- und Firsthöhen, damit keine Gebäude untypisch hoch aus dem Siedlungsgefüge herausragen. Um den Charakter und die Struktur der vorhandenen Bebauung beizubehalten, ist die zulässige Zahl der Wohnungen bei Einzelhäusern auf zwei, bei Doppelhäusern auf eine Wohneinheit je Doppelhaushälfte und bei Mehrfamilienhäusern auf max. 4 Wohneinheiten bzw. zwei je Doppelhaushälfte begrenzt.

 

Ziel ist es, darüber hinaus auch mit den örtlichen Bauvorschriften, wie Dachneigung, Dacheindeckung, Stellplätzen, Vorgartengestaltung und Einfriedungen, das Ortsbild nicht durch ein Übermaß an versiegelten Flächen beeinflusst werden und ein durchgrüntes und offenes Baugebiet zu schaffen.

 

Auf detaillierte Festsetzungen wie Bauweise, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung wird auf die Vorentwurfsunterlagen verwiesen.

 

Der nächste Verfahrensschritt ist das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Hiernach werden gem. § 3 Abs.1 BauGB Behörden und Träger sonstiger Belange um Stellungnahme innerhalb eines Monats, mind. aber 30 Tage, gebeten. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist eine Informationsveranstaltung im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgesehen.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 117 „Mühlenesch“ an und beschließt die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt