Sitzung: 28.06.2022 Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: BV/158/2022
Die Thematik zur Erstellung einer Bauleitplanung war bereits verschiedentlich Inhalt politischer Debatten. Um Wiederholungen zu vermeiden wird inhaltlich auf die Vorlagen Nr. 044/2022 und Nr. 113/2022 in dieser Sache verwiesen.
Zwischenzeitlich haben aktuelle und potentielle Betreiber auch überwiegend mit den im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen individuelle Gespräche geführt, um die Anliegen der zukünftigen Ausrichtung des Energiestandortes zu erläutern und um auf bestehende Fragen dezidiert eingehen zu können.
Ferner hat die Thematik durch den seit Ende Februar 2022 andauernden kriegerischen Konflikt zwischen der Ukraine und Russland eine neue Gewichtung erhalten. Die im Zeichen der aktuellen globalen Entwicklungen sich daraus ergebenen Konsequenzen wurden in die Projektierung eingebracht und berücksichtigt.
Zu der Neuausrichtung und Entwicklung des Standortes wurde seitens des potentiellen neuen Betreibers (BioConstruct GmbH) eine geänderte Kurzpräsentation erstellt, die dieser Vorlage beigefügt ist.
Es ist nun zu entscheiden, ob zur weiteren Entwicklung an diesem Standort ein Verfahren zur Entwicklung einer Bauleitplanung initiiert werden soll. Die Kosten für das Bauleitplanverfahren trägt der Auftraggeber. Nachgelagert wäre auch ein entsprechender städtebaulicher Vertrag mit dem Veranlasser der Bauleitplanung zu schließen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt, für die Gebietskulisse des derzeitigen Anlagenstandortes der
Biogasanlage Bohmte-Nord unmittelbar angrenzend an die vorhandene Bahntrasse
die 29. Änderung des Flächennutzungsplans vorzunehmen sowie im Parallelverfahren
einen entsprechenden Bebauungsplan Nr. 122 „Biogasanlage Bohmte-Nord“ gem. § 2
Abs. 2 BauGB aufzustellen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |