Sitzung: 14.06.2022 Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen
Vorlage: BV/136/2022
Die Amtszeit des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Herringhausen Volker
Köster endete am 31. März 2022 durch Zeitablauf.
Aufgrund der Coronapandemie wurde in Abstimmung mit dem
Gemeindebrandmeister, dem Ortsbrandmeister und der Gemeinde Bohmte die erforderliche
Mitgliederversammlung zur Vorschlagswahl
für die Besetzung des o.g. Amtes
zum Schutz der Feuerwehrkameraden (kritische Infrastrukturen) erst zum jetzigen
Zeitpunkt durchgeführt. Der bisherige Amtsinhaber hatte seine Bereitschaft
erklärt, das Amt bis zur Ernennung des Nachfolgers weiter auszuüben.
Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Herringhausen wurde am
13.05.2022 durchgeführt. Herr Köster hat sich nicht zur Wiederwahl gestellt.
Die Mitgliederversammlung vom 13.05.2022 schlägt dem Gemeinderat vor,
Herrn Christoph Tiaden zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Herringhausen zu
ernennen.
Herr Tiaden ist persönlich für das Amt geeignet. Als fachliche
Voraussetzung gem. § 8 Feuerwehrverordnung wird unter anderem die erfolgreiche
Teilnahme am Zugführerlehrgang an der Landesfeuerwehrschule gefordert. Nach
erfolgreicher Teilnahme kann das Anhörungsverfahren gemäß § 20 Abs. 4 Nds.
Brandschutzgesetz (NBrandSchG) erfolgen (Anhörung des Kreisbrandmeisters).
Bis dahin ist Herrn Tiaden die kommissarische Wahrnehmung der Funktion
als Ortsbrandmeister, mit Wirkung ab 1. August 2022 für die Dauer von längstens
2 Jahren zu übertragen.
Der Kreisbrandmeister hat der kommissarischen Übertragung der Funktion
als Ortsbrandmeister mit Schreiben vom 18.05.2022 zugestimmt.
Einvernehmlich mit dem Gemeindebrandmeister Herrn Martin Niermann ist abgestimmt worden, dass Herr Köster das Amt des Ortsbrandmeisters bis zum 31. Juli 2022 ausführt.
Anlagen:
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Christoph Tiaden, unter Berufung in das
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum
Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Herringhausen zu ernennen, sobald die
fachliche Voraussetzung gem. § 8 Feuerwehrverordnung vorliegt. Bis zum
Vorliegen dieser Voraussetzung wird Herrn Tiaden, mit Wirkung ab 1. August 2022
für die Dauer von längstens 2 Jahren die kommissarische Wahrnehmung der
Funktion des Ortsbrandmeisters übertragen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |