Sachverhalt:

 

Die Gruppe „Die Grünen, Die LINKE“ im Rat der Gemeinde Bohmte hat mit Schreiben vom 9. Januar 2022 beantragt, dass die Gemeinde Bohmte als Gesellschafterin der Hafen Wittlager Land GmbH die Ausgleichszahlungen an die GmbH auf 80 Tsd. Euro pro Jahr begrenzen möge.

 

In der sich anschließenden politischen Debatte im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft wurde klar, dass eine Deckelung der Gesellschafterbeiträge schon aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelungen, hier insbesondere die rechtlichen Vorgaben des Gesellschaftsrechts nicht zulässig ist.

 

Die Gruppe beantragte anschließend in der Sitzung mündlich analog zu den Beteiligungsregelungen der Gemeinden Bad Essen und Ostercappeln die Herabsetzung der Geschäftsanteile von derzeit 37,5% auf zukünftig 6,25%.

 

Diese Thematik sollte in den Fraktionen zunächst weiter intern beraten und anschließend erneut im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft diskutiert werden.

 

Es ist nun zu entscheiden, wie in dieser Angelegenheit weiter verfahren werden soll.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss fasst einen dem Verlauf der politischen Beratungen entsprechenden Beschluss zur Herabsetzung bzw. Verkauf eines Teils der Gesellschafteranteile an der Hafen Wittlager Land GmbH.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt