Sitzung: 16.06.2022 Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
Vorlage: BV/164/2022
Sachverhalt:
Die Gruppe „Die Grünen, Die LINKE“ im Rat der Gemeinde Bohmte hat mit Schreiben vom 9. Januar 2022 beantragt, dass die Gemeinde Bohmte als Gesellschafterin der Hafen Wittlager Land GmbH die Ausgleichszahlungen an die GmbH auf 80 Tsd. Euro pro Jahr begrenzen möge.
In der sich anschließenden politischen Debatte im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft wurde klar, dass eine Deckelung der Gesellschafterbeiträge schon aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelungen, hier insbesondere die rechtlichen Vorgaben des Gesellschaftsrechts nicht zulässig ist.
Die Gruppe beantragte anschließend in der Sitzung mündlich analog zu den Beteiligungsregelungen der Gemeinden Bad Essen und Ostercappeln die Herabsetzung der Geschäftsanteile von derzeit 37,5% auf zukünftig 6,25%.
Diese Thematik sollte in den Fraktionen zunächst weiter intern beraten und anschließend erneut im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft diskutiert werden.
Es ist nun zu entscheiden, wie in dieser Angelegenheit weiter verfahren werden soll.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss fasst einen dem Verlauf der politischen Beratungen entsprechenden Beschluss zur Herabsetzung bzw. Verkauf eines Teils der Gesellschafteranteile an der Hafen Wittlager Land GmbH.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |