Sitzung: 07.06.2022 Ausschuss für Feuerschutz und Ordnung
Vorlage: IV/141/2022
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bohmte beabsichtigt die Umnutzung und den Umbau eines
leerstehenden Verbrauchermarktes zu einem Feuerwehrhaus. Hierzu wurde bereits
eine Machbarkeitsstudie beauftragt mit dem Ergebnis, dass der geplante Umbau
wirtschaftlicher als ein Neubau eines Feuerwehrhauses sei. Der ehem.
Verbrauchermarkt im Ortsteil Hunteburg, Streithorstweg 2A, 49163 Bohmte wurde
1997 errichtet.
Des Weiteren wurde
von der Abteilung Gebäudemanagement, Fachdienst 6 – Strategische Entwicklung gem. der aktuellen
HOAI die Architektenleistung als Generalplaner ausgeschrieben. Den Auftrag
hierzu hat das Architekturbüro Otte GmbH,
Von-Galen-Platz 1A, 49586 Neuenkirchen erhalten.
In diversen Arbeitskreisbesprechungen, bestehend aus Mitgliedern der
Feuerwehr Hunteburg, dem Gemeindebrandmeister, dem Architekturbüro Otte sowie Vertretern der Gemeindeverwaltung
wurde ein entsprechendes Konzept/Plangrundlage erarbeitet und einheitlich als
Grundlage für die Umsetzung der Maßnahme als zweckmäßig, adäquat und
wirtschaftlich bewertet.
Die Planunterlagen sind dieser Vorlage beigefügt und werden in der
Sitzung vom Architekturbüro Otte
entsprechend vorgestellt.
Anlagen:
· Entwurf EG
· Entwurf Ansichten
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |