Der Hunteburger Sportverein e.V. feiert 2023 sein 100-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass beabsichtigt der Verein eine Vereinschronik zu erstellen und beantragt für die Erstellung dieser Chronik eine Förderung durch den Ortsrat Hunteburg. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.

 

In Bezug auf Jubiläumszuwendungen hat der Ortsrat Hunteburg Im Jahr 2000 folgende Regelung beschlossen:

 

-       25-jähriges Jubiläum                                                     50,00 DM

-       50-jähriges Jubiläum                                                   100,00 DM

-       75-jähriges Jubiläum                                                   150,00 DM

-       100-jähriges Jubiläum                                                200,00 DM

-       125-jähriges Jubiläum                                                100,00 DM

-       jede weitere 25 Jahre                                                 100,00 DM

 

Im Jahre 2006 hat der Ortsrat Hunteburg vor dem Hintergrund der Euro-Umstellung und der Gleichbehandlung aller Vereine beschlossen, die Beträge auf Euro umzurechnen, so dass ab dann gilt:

 

-       25-jähriges Jubiläum                                                     25,00 €

-       50-jähriges Jubiläum                                                     50,00 €

-       75-jähriges Jubiläum                                                     75,00 €

-       100-jähriges Jubiläum                                                100,00 €

-       125-jähriges Jubiläum                                                100,00 €

-       jede weitere 25 Jahre                                                 100,00 €

 

Der Ortsrat sollte in seiner Beratung über den Antrag des Hunteburger Sportvereins e.V. darüber entscheiden, ob über die Jubiläumszuwendung von 100,00 € hinaus ein Zuschuss für die Erstellung einer Vereinschronik gewährt werden soll und, wenn ja, in welcher Höhe.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat entscheidet auf Grund seiner Beratung über den Zuschuss-Antrag.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt