Sitzung: 31.03.2022 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/057/2022
Sachverhalt:
Die aktuelle Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Bohmte datiert auf den 08.12.2008. In den vergangenen 13 Jahren erfolgte keine Anhebung.
In Anlehnung an die Empfehlungen der Entschädigungskommission nach § 55 Abs. 2 NKomVG und im Vergleich mit den Gemeinden Bad Essen und Ostercappeln wird eine Erhöhung fast aller Ansätze und eine Pauschalisierung der Fahrkosten vorgeschlagen.
Nach § 55 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beruft das Ministerium für Inneres und Sport jeweils vor dem Ende der Kommunalwahlperiode sachverständige Personen in eine Kommission, die Empfehlungen zur Ausgestaltung der Art und Höhe der Entschädigung der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen gibt.
Der Entwurf der neuen Satzung und die bisherige Satzung sind als Anlage beigefügt. Im Entwurf sind die wesentlichen Änderungen blau dargestellt. Zum Vergleich wurden im neuen Entwurf die bisherigen Beträge (in rot) ergänzt.
Anlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Gemeinde Bohmte über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall sowie Fahr- und Reisekosten für Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder, nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder und ehrenamtlich Tätige sowie Bürgermeisterin oder Bürgermeister und allgemeine Vertreterin oder allgemeiner Vertreter rückwirkend zum 01. Januar 2022.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |