Sachverhalt:

Der Nieders. Städte- und Gemeindebund gibt regelmäßig zu Beginn einer Wahlperiode eine Mustergeschäftsordnung heraus, die den aktuellen Grundlagen nach dem Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Rechnung trägt. Auf dieser Grundlage ist von der Verwaltung eine Neufassung der Geschäftsordnung für die Wahlperiode bis 2026 erstellt worden.

 

Der Entwurf ist beigefügt. Die Änderungen sind rot dargestellt.

 

§ 4 sieht im Sitzungsablauf zwei Einwohnerfragestunden vor.

Die Verwaltung schlägt weiterhin vor, auf die Berichte der Ausschussvorsitzenden zu verzichten. Sämtliche Punkte der Fachausschüsse werden auch im Verwaltungsausschuss beraten und könnten durch die Bürgermeisterin vorgestellt werden. Über die wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde sollte die Bürgermeisterin zum Ende der Sitzung berichten.

 

Der Inhalt des § 5 Abs. 4 ist in der Mustergeschäftsordnung des NSGB nicht vorgesehen. Es wird daher die Streichung empfohlen.

 

In § 17 „Einwohnerfragestunde“ werden auch die öffentlichen Fachausschusssitzungen aufgenommen.

 

In § 18 wird die Möglichkeit zur Tonbandaufnahme ergänzt. 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Geschäftsordnung für den Gemeinderat, die Ortsräte den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse für die Wahlperiode 2021 bis 2026 in der beigefügten Fassung.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt