Sitzung: 31.03.2022 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/009/2022
Sachverhalt:
Der Nieders. Städte- und Gemeindebund gibt regelmäßig zu Beginn einer Wahlperiode eine Mustergeschäftsordnung heraus, die den aktuellen Grundlagen nach dem Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Rechnung trägt. Auf dieser Grundlage ist von der Verwaltung eine Neufassung der Geschäftsordnung für die Wahlperiode bis 2026 erstellt worden.
Der Entwurf ist beigefügt. Die Änderungen sind rot dargestellt.
§ 4 sieht im Sitzungsablauf zwei Einwohnerfragestunden vor.
Die Verwaltung schlägt weiterhin vor, auf die Berichte der Ausschussvorsitzenden zu verzichten. Sämtliche Punkte der Fachausschüsse werden auch im Verwaltungsausschuss beraten und könnten durch die Bürgermeisterin vorgestellt werden. Über die wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde sollte die Bürgermeisterin zum Ende der Sitzung berichten.
Der Inhalt des § 5 Abs. 4 ist in der Mustergeschäftsordnung des NSGB nicht vorgesehen. Es wird daher die Streichung empfohlen.
In § 17 „Einwohnerfragestunde“ werden auch die öffentlichen Fachausschusssitzungen aufgenommen.
In § 18 wird die Möglichkeit zur Tonbandaufnahme ergänzt.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Geschäftsordnung für den Gemeinderat, die Ortsräte den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse für die Wahlperiode 2021 bis 2026 in der beigefügten Fassung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |