Sitzung: 31.03.2022 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/008/2022
Sachverhalt:
In Anlehnung an die Mustersatzung des Nieders. Städte- und Gemeindebundes ist die Hauptsatzung der Gemeinde Bohmte angepasst worden. Der Entwurf der neuen Satzung ist beigefügt. Die Änderungen sind in rot dargestellt.
§ 8 „Vertretung des/der Bürgermeisters/in nach § 81 Abs. 2 NKomVG“ ist zur Klarstellung aufgenommen worden.
In § 10 werden Informationen zu den öffentlichen
Bekanntmachungen ergänzt.
In § 11 erfolgen
Ergänzungen zur Einwohnerversammlung.
§ 12 ermöglicht unter
bestimmten Voraussetzungen die Film- und Tonaufnahme in einer öffentlichen
Sitzung.
Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, die in § 3 Nr. 4
genannte Wertgrenze über Verfügungen im Rahmen der Ausführung des
Haushaltsplanes (z.B. Auftragsvergaben) von 5.000 € auf 25.000 € zu erhöhen. Es
ermöglicht der Verwaltung ein schnelleres und unbürokratischeres Handeln bei
der Auftragsvergabe.
Eine Umfrage bei den Kommunen im Landkreis Osnabrück hat ergeben, dass die Wertgrenzen zwischen 10.000,00 und 50.000,00 € liegen. Bei einige Kommunen wurde auf eine Wertgrenze für den/die Bürgermeister/in bei Auftragsvergaben nach erfolgter Ausschreibung verzichtet.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |