Sachverhalt:

In Anlehnung an die Mustersatzung des Nieders. Städte- und Gemeindebundes ist die Hauptsatzung der Gemeinde Bohmte angepasst worden. Der Entwurf der neuen Satzung ist beigefügt. Die Änderungen sind in rot dargestellt.

 

§ 8 „Vertretung des/der Bürgermeisters/in nach § 81 Abs. 2 NKomVG“ ist zur Klarstellung aufgenommen worden.

 

In § 10 werden Informationen zu den öffentlichen Bekanntmachungen ergänzt.

 

In § 11 erfolgen Ergänzungen zur Einwohnerversammlung.

 

§ 12 ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Film- und Tonaufnahme in einer öffentlichen Sitzung. 

 

Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, die in § 3 Nr. 4 genannte Wertgrenze über Verfügungen im Rahmen der Ausführung des Haushaltsplanes (z.B. Auftragsvergaben) von 5.000 € auf 25.000 € zu erhöhen. Es ermöglicht der Verwaltung ein schnelleres und unbürokratischeres Handeln bei der Auftragsvergabe.

Eine Umfrage bei den Kommunen im Landkreis Osnabrück hat ergeben, dass die Wertgrenzen zwischen 10.000,00 und 50.000,00 € liegen. Bei einige Kommunen wurde auf eine Wertgrenze für den/die Bürgermeister/in bei Auftragsvergaben nach erfolgter Ausschreibung verzichtet.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt