Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 09.01.2022 stellt die Ratsgruppe Die Grünen/DIE LINKE den Antrag auf Wegfall der Eintrittsgebühr für das Freibad der Gemeinde Bohmte für Kinder- und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.

 

In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse sowie die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften sowie die Ortsräte ist in § 5 Abs. 2 geregelt, dass der Rat darüber entscheidet, welchem Ausschuss Anträge zur Vorberatung überwiesen werden. Wenn innerhalb eines Monats nach Antragseingang keine Ratssitzung stattfindet, entscheidet der Verwaltungsausschuss anstelle des Rates über die Ausschussüberweisung. Da die nächste Ratssitzung am 31.03.2022 stattfinden soll, entscheidet somit der Verwaltungsausschuss über die entsprechende Ausschussbeteiligung gem. der geltenden Geschäftsordnung Am 23.02.2022 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte den Beschluss gefasst, den genannten Antrag zur Beratung in den Fachausschuss zur Beratung für Soziales und Kinderbetreuung zu verweisen.

 

Lt. Beschluss des Rates vom 15.07.2021 müssen derzeit Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ebenfalls keine Eintrittsgebühr zahlen. Der Beschluss gilt für die noch laufende Freibadsaison.

 

In der folgenden Darstellung sind die Besucherzahlen des Freibades aus dem Jahr 2019 zu erkennen.

 

 

Die Freibadsaison 2019 war eine sehr erfolgreiche Saison mit insgesamt über 50.000 Badegästen. In der Auswertung werden die zu abrechnenden Besuche U18 in mehreren Kategorien wie folgt aufgeführt:

 

Anzahl der abzurechnenden Besuche U18 in der Saison 2019:

 

Kinder:                                 15.634   Besuche

auswärtige Schulen:       1.797                    Besuche

Vereine insgesamt mit Erwachsenen 2928 Bes.

ca.45% (geschätzte Zahl):            1.318                    Besuche

 

insgesamt:                                         18.749   Besuche

 

 

Gem. § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades und des Freibades der Gemeinde Bohmte werden folgende Tarife für die Kinder- und Jugendlichen unter 18 Jahren abgerechnet:

 

Tageskarte:

 

-       Kinder und Jugendliche:                              1,50 €

-       Familien:                                                            7,00 €

 

Wertkarten

 

10er-Karte-Wertkarte

-       Kinder- und Jugendliche:                             10,00 €

 

20er-Karte

-       Kinder- und Jugendliche:                             20,00 €

 

Jahreskarten

 

- Kinder und Jugendliche                                             50,00 €

- Familie 220,00 €

- Familie/Alleinerziehende                                         170,00 €

 

Saisonkarte Freibad

 

- Kinder und Jugendliche                                             30,00 €

- Familie                                                                             130,00 €

- Familie/Alleinerziehende                                           95,00 €

 

Gruppen (ab 15 Personen) je Person

 

- Kinder und Jugendliche                                                1,00 €

 

 

 

Schwimmkurse

 

- Kinder 60,00 €

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, folgende Änderungen aufgrund des vorliegenden Antrages in die Satzung aufzunehmen (Änderungen in rot):

 

-       Saisonkarte Freibad:

 

           b) Jugendliche ab 17 Jahren 30,00 €

 

-              Jahreskarte

 

b) Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren 30,00 €

c) Jugendliche ab 17 Jahren 50 €

 

 

-       Kinder bis zum vollendeten 4.Lebensjahr haben im Hallen- und Freibad freien Eintritt.

 

-       Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren haben im Freibad der Gemeinde Bohmte freien Eintritt.

 

 

Aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten, den Eintritt bei den Kindern- und Jugendlichen abzurechnen (Einzelkarten, Saisonkarten, Familienkarten, Jahreskarten) kann der genaue Ausfall der Gebühren bei der genannten Umstellung nach der jetzigen Datenlage nicht berechnet werden. Ein Einnahmeausfall im unteren fünfstelligen Bereich in einer guten bis sehr guten Freibadsaison ist jedoch als realistisch anzunehmen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die entsprechenden Änderungen der genannten Satzung der Gemeinde Bohmte für die Erhebung der Gebühren im Bereich der Bäder, wie in der Vorlage dargestellt, zum 01.05.2022 abzuändern.

 

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt