Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Bohmte hat mit Schreiben vom 1. Februar 2022 beantragt für den Umbau des Kreisverkehrs in Hunteburg einen Betrag von 25 TEUR als Planungskosten in den Haushaltsplan 2022 aufzunehmen.

 

Um Doppelungen zu vermeiden wird auf den vorliegenden Antrag als Anlage zur Beschlussvorlage BV 046/2022 verwiesen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung entschieden, dass der Antrag dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft zur Vorbereitung einer Beschlussfassung zugewiesen wird.

 

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass im Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2022 bereits in dieser Angelegenheit ein Betrag von 50 TEUR eingestellt wurde.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft entscheidet über die Einstellung und die Höhe von Planungskosten für den Umbau des Kreisverkehrs in Hunteburg entsprechend dem Verlauf seiner politischen Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt