Sachverhalt:

Die Gruppe „Die Grünen, Die LINKE“ im Rat der Gemeinde Bohmte hat mit Schreiben vom 9. Januar 2022 beantragt, dass die Gemeinde Bohmte als Gesellschafterin der Hafen Wittlager Land GmbH die Ausgleichszahlungen an die GmbH auf 80 Tsd. Euro pro Jahr begrenzen möge.

 

Der Antrag wurde durch den Verwaltungsausschuss zuständigkeitshalber in den Fachausschuss für Finanzen und Wirtschaft überwiesen.

 

Die Gemeinde Bohmte ist mit 37,5% der Geschäftsanteile Gesellschafterin der Hafen Wittlager Land GmbH. Weitere Gesellschafter sind der Landkreis Osnabrück (50%) und die Gemeinden Bad Essen (6,25 %) und Ostercappeln (6,25%). Der hier zu Beratung stehende Antrag zielt auf die sog. Nachschusspflicht im Gesellschaftsrecht gemäß Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) ab.

 

Als Nachschusspflicht bezeichnet man die Verpflichtung eines Gesellschafters, anteilsmäßig das bestehende Gesellschaftskapital zu erhöhen bzw. für entstandene Verluste zu haften. Bei der (beschränkten) Nachschusspflicht (beispielsweise gemäß § 28 GmbHG) wird ein nachzuzahlender Höchstbetrag ermittelt, um den Fehlbetrag auszugleichen. Dieser Betrag richtet sich dabei nach der Höhe der Geschäftsanteile. Hierzu ist auch auf die Regelungen des Gesellschaftsvertrages (§ 14) zu verweisen.

 

Demnach verpflichten sich die Gesellschafter der HWL GmbH zur Übernahme des Jahresfehlbetrages. Der Nachschuss ist von den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligung am Stammkapital der Gesellschaft zu erbringen.

 

Eine Reduzierung der Nachschusspflicht ließe sich nur durch eine Verfügung über die Geschäftsanteile erreichen. Gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages bedarf es für die Wirksamkeit der Verfügung über Geschäftsanteile der Zustimmung der Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen.

 

Daher ist eine Deckelung der Gesellschafterbeiträge aus der bestehenden Nachschusspflicht lediglich durch politischen Beschluss nicht umsetzbar.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Antrag der Gruppe „Die Grünen, Die LINKE“ auf Deckelung der Ausgleichszahlung an die Hafen Wittlager Land GmbH auf 80 Tsd. EURO wird abgelehnt, da dieser gegen geltendes Recht (Gesetz, Gesellschaftsvertrag) verstoßen würde.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt