Sitzung: 17.03.2022 Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
Vorlage: BV/091/2022
Sachverhalt:
Die Gruppe „Die Grünen, Die LINKE“ im Rat der Gemeinde Bohmte hat mit Schreiben vom 9. Januar 2022 beantragt, dass die Gemeinde Bohmte als Gesellschafterin der Hafen Wittlager Land GmbH die Ausgleichszahlungen an die GmbH auf 80 Tsd. Euro pro Jahr begrenzen möge.
Der Antrag wurde durch den Verwaltungsausschuss zuständigkeitshalber in den Fachausschuss für Finanzen und Wirtschaft überwiesen.
Die Gemeinde Bohmte ist mit 37,5% der Geschäftsanteile Gesellschafterin der Hafen Wittlager Land GmbH. Weitere Gesellschafter sind der Landkreis Osnabrück (50%) und die Gemeinden Bad Essen (6,25 %) und Ostercappeln (6,25%). Der hier zu Beratung stehende Antrag zielt auf die sog. Nachschusspflicht im Gesellschaftsrecht gemäß Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) ab.
Als Nachschusspflicht bezeichnet man die Verpflichtung eines Gesellschafters, anteilsmäßig das bestehende Gesellschaftskapital zu erhöhen bzw. für entstandene Verluste zu haften. Bei der (beschränkten) Nachschusspflicht (beispielsweise gemäß § 28 GmbHG) wird ein nachzuzahlender Höchstbetrag ermittelt, um den Fehlbetrag auszugleichen. Dieser Betrag richtet sich dabei nach der Höhe der Geschäftsanteile. Hierzu ist auch auf die Regelungen des Gesellschaftsvertrages (§ 14) zu verweisen.
Demnach verpflichten sich die Gesellschafter der HWL GmbH zur Übernahme des Jahresfehlbetrages. Der Nachschuss ist von den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligung am Stammkapital der Gesellschaft zu erbringen.
Eine Reduzierung der Nachschusspflicht ließe sich nur durch eine Verfügung über die Geschäftsanteile erreichen. Gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages bedarf es für die Wirksamkeit der Verfügung über Geschäftsanteile der Zustimmung der Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen.
Daher ist eine Deckelung der Gesellschafterbeiträge aus der bestehenden Nachschusspflicht lediglich durch politischen Beschluss nicht umsetzbar.
Anlagen:
Beschluss:
Der Antrag der Gruppe „Die Grünen, Die LINKE“ auf Deckelung der Ausgleichszahlung an die Hafen Wittlager Land GmbH auf 80 Tsd. EURO wird abgelehnt, da dieser gegen geltendes Recht (Gesetz, Gesellschaftsvertrag) verstoßen würde.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |