Sitzung: 15.03.2022 Ausschuss für Feuerschutz und Ordnung
Vorlage: IV/089/2022
Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 8.12.2021 sind
die Planungsleistungen für die beabsichtigte Umnutzung und den Umbau eines
leerstehenden Verbrauchermarktes zu einem Feuerwehrhaus in der Ortschaft
Hunteburg an das Büro Otte Architekturbüro GmbH, 49586 Neuenkirchen, beauftragt
worden.
Am 28. Februar 2022 fand das Auftaktgespräch mit dem Planungsbüro, der
Verwaltung sowie dem Gemeindebrandmeister, dem Ortsbrandmeister der
Ortsfeuerwehr Hunteburg und dessen Vertreter statt.
Auf Grundlage der vorhandenen Pläne aus der durchgeführten
Machbarkeitsstudie wurden erste Vorschläge, Anregungen und Bedarfe ermittelt,
auf deren Grundlage das Architekturbüro die ersten Vorplanungsentwürfe
erarbeiten wird.
Im weiteren Verfahrensverlauf werden die Vorplanungsentwürfe dem o.g.
Personenkreis für weitere Abstimmungsgespräche, auch unter Einbindung der
Feuerwehrunfallkasse, vorgestellt.
Die in Abstimmung mit der Feuerwehr und der Feuerwehrunfallkasse erstellten Planungsentwürfe nebst Kostenschätzung sowie Zeit- und Ablaufplan werden in den nächsten Sitzungen des Ausschusses für Feuerschutz und Ordnung und des Ortsrates Hunteburg vorgestellt.
Anlagen:
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |