Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 8.12.2021 sind die Planungsleistungen für die beabsichtigte Umnutzung und den Umbau eines leerstehenden Verbrauchermarktes zu einem Feuerwehrhaus in der Ortschaft Hunteburg an das Büro Otte Architekturbüro GmbH, 49586 Neuenkirchen, beauftragt worden.

 

Am 28. Februar 2022 fand das Auftaktgespräch mit dem Planungsbüro, der Verwaltung sowie dem Gemeindebrandmeister, dem Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hunteburg und dessen Vertreter statt.

 

Auf Grundlage der vorhandenen Pläne aus der durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden erste Vorschläge, Anregungen und Bedarfe ermittelt, auf deren Grundlage das Architekturbüro die ersten Vorplanungsentwürfe erarbeiten wird.

 

Im weiteren Verfahrensverlauf werden die Vorplanungsentwürfe dem o.g. Personenkreis für weitere Abstimmungsgespräche, auch unter Einbindung der Feuerwehrunfallkasse, vorgestellt.

 

Die in Abstimmung mit der Feuerwehr und der Feuerwehrunfallkasse erstellten Planungsentwürfe nebst Kostenschätzung sowie Zeit- und Ablaufplan werden in den nächsten Sitzungen des Ausschusses für Feuerschutz und Ordnung und des Ortsrates Hunteburg vorgestellt.


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt