Sitzung: 17.03.2022 Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
Vorlage: BV/073/2022
Sachverhalt:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Bohmte geprüft. Die Prüfungsergebnisse sind im Schlussbericht festgehalten.
Der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht wurden in ihrer Gesamtheit am 17.02.2022 allen Ratsmitgliedern im Sitzungsprogramm digital zur Verfügung. Die Ratsmitglieder wurden hierüber per E-Mail informiert.
Der Prüfungsbericht endet mit folgender Schlussfeststellung:
„Der Jahresabschluss
2020 ist nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht
sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.
Insgesamt ist
festzustellen, dass
-
der Haushaltsplan insgesamt
eingehalten wurde,
-
die einzelnen Buchungsvorgänge
und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise
begründet und belegt sind,
-
bei den Erträgen und
Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und
Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter
Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren wurde,
-
das Vermögen richtig
nachgewiesen ist.
Es wird bestätigt, dass der Jahresabschluss
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
sind beachtet worden.
Das Ergebnis der Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Gemeinde Bohmte wird wie folgt
zusammengefasst:
Der Jahresabschluss
zum 31.12.2020, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Gemeinde
entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die
Haushaltsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und
Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen
keinen Anlass. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und
Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
Aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten
Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 sowie
einer Entlastung nicht entgegen.“
Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 110 Abs. 6 Satz 2, 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss 2020, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.
Seitens der Verwaltung bedarf der Prüfungsbericht keinen weiteren Ausführungen. Die vermerkten Prüfungsfeststellungen werden – soweit sie Auswirkungen für das Buchungsgeschäft der Verwaltung haben – zukünftig beachtet. Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses werden festgestellt.
Entsprechend der geprüften Jahresrechnung schließt das Haushaltsjahr 2020 insgesamt mit einem Jahresüberschuss von 907.233,72 € ab. Das ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 811.161,94 € aus. Im außerordentlichen Ergebnis wurde ein Überschuss in Höhe von 96.071,78 € erzielt.
Die Finanzrechnung 2020 weist bei dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit einen Überschuss von 553.502,46 € aus. Aus Investitionstätigkeit resultiert in 2020 ein Zahlungsmittelbedarf von
-2.723.990,40 €. Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit beträgt 1.940.304,21 €; der Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 847.940,03 €.
Der Zahlungsmittelbestand zu Beginn des Jahres 2020 in Höhe von 535.097,07 € erhöht sich auf 1.152.853,37 € zum 31.12.2020.
Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG über den Jahresabschluss, die Entlastung der Bürgermeisterin und die Ergebnisverwendung.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt:
- Der Jahresabschluss 2020 wird in der vorliegenden, geprüften Fassung beschlossen. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück wird zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeisterin wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.
- Der Jahresüberschuss
im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 811.161,94 € wird den Rücklagen aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 96.071,78 € wird den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |