Sitzung: 10.03.2022 Ausschuss für Soziales und Kinderbetreuung
Vorlage: BV/087/2022
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 09.01.2022 stellt die Ratsgruppe Die Grünen/DIE LINKE den Antrag auf Wegfall der Eintrittsgebühr für das Freibad der Gemeinde Bohmte für Kinder- und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.
In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse sowie die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften sowie die Ortsräte ist in § 5 Abs. 2 geregelt, dass der Rat darüber entscheidet, welchem Ausschuss Anträge zur Vorberatung überwiesen werden. Wenn innerhalb eines Monats nach Antragseingang keine Ratssitzung stattfindet, entscheidet der Verwaltungsausschuss anstelle des Rates über die Ausschussüberweisung. Da die nächste Ratssitzung am 31.03.2022 stattfinden soll, entscheidet somit der Verwaltungsausschuss über die entsprechende Ausschussbeteiligung gem. der geltenden Geschäftsordnung Am 23.02.2022 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte den Beschluss gefasst, den genannten Antrag zur Beratung in den Fachausschuss zur Beratung für Soziales und Kinderbetreuung zu verweisen.
Lt. Beschluss des Rates vom 15.07.2021 müssen derzeit Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ebenfalls keine Eintrittsgebühr zahlen. Der Beschluss gilt für die noch laufende Freibadsaison.
In der folgenden Darstellung sind die Besucherzahlen des Freibades aus dem Jahr 2019 zu erkennen.
Die Freibadsaison 2019 war eine sehr erfolgreiche Saison mit insgesamt über 50.000 Badegästen. In der Auswertung werden die zu abrechnenden Besuche U18 in mehreren Kategorien wie folgt aufgeführt:
Anzahl der abzurechnenden Besuche U18 in der Saison 2019:
Kinder:
15.634 Besuche
auswärtige
Schulen: 1.797 Besuche
Vereine insgesamt mit Erwachsenen 2928 Bes.
ca.45% (geschätzte Zahl): 1.318 Besuche
insgesamt: 18.749 Besuche
Gem. § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades und des Freibades der Gemeinde Bohmte werden folgende Tarife für die Kinder- und Jugendlichen unter 18 Jahren abgerechnet:
Tageskarte:
- Kinder und Jugendliche: 1,50 €
- Familien: 7,00 €
Wertkarten
10er-Karte-Wertkarte
- Kinder- und Jugendliche: 10,00 €
20er-Karte
- Kinder- und Jugendliche: 20,00 €
Jahreskarten
- Kinder und Jugendliche 50,00
€
- Familie 220,00 €
- Familie/Alleinerziehende 170,00 €
Saisonkarte Freibad
- Kinder und Jugendliche 30,00
€
- Familie 130,00
€
- Familie/Alleinerziehende 95,00 €
Gruppen (ab 15 Personen) je
Person
- Kinder und Jugendliche 1,00 €
Schwimmkurse
- Kinder 60,00 €
Die Verwaltung schlägt daher vor, folgende Änderungen aufgrund des vorliegenden Antrages in die Satzung aufzunehmen (Änderungen in rot):
-
Saisonkarte
Freibad:
b) Jugendliche ab 17 Jahren 30,00 €
- Jahreskarte
b)
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren 30,00 €
c)
Jugendliche ab 17 Jahren 50 €
- Kinder bis zum vollendeten 4.Lebensjahr haben im Hallen- und Freibad freien Eintritt.
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren haben im Freibad der Gemeinde Bohmte freien Eintritt.
Aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten, den Eintritt bei den Kindern- und Jugendlichen abzurechnen (Einzelkarten, Saisonkarten, Familienkarten, Jahreskarten) kann der genaue Ausfall der Gebühren bei der genannten Umstellung nach der jetzigen Datenlage nicht berechnet werden. Ein Einnahmeausfall im unteren fünfstelligen Bereich in einer guten bis sehr guten Freibadsaison ist jedoch als realistisch anzunehmen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die
entsprechenden Änderungen der genannten Satzung der Gemeinde Bohmte für die
Erhebung der Gebühren im Bereich der Bäder, wie in der Vorlage dargestellt, zum
01.05.2022 abzuändern.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |