Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen haben das Förderprogramm Digitalpakt gebildet, um die IT-Infrastruktur und die IT-Ausstattung in den Schulen zu verbessern. Hierfür sind für die jeweiligen Schulen Mittel zur Verfügung gestellt worden, die auf einem Sockelbetrag und einem Kopfbetrag basieren. Auf die früheren Beratungen hierzu wird verwiesen.

 

Für die Schulen der Gemeinde Bohmte stehen insgesamt 435.483,00 € zur Verfügung, was eine Förderung zu 100 % bedeutet.

 

Das Programm ist in verschiedene Förderziffern untergliedert. Die ersten beiden Förderziffern beinhalten Maßnahmen zur Verbesserung der Vernetzung in den Schulgebäuden sowie die Einrichtung von schulischem WLAN.

 

Diese Maßnahmen sind bei allen Schulen der Gemeinde Bohmte beantragt und umgesetzt worden. Die entsprechenden Verwendungsnachweise sind der Förderbehörde vorgelegt worden. Bei der Oberschule Bohmte und der Grundschule Herringhausen stehen die Prüfungen der Verwendungsnachweise noch aus.

 

Für die Maßnahmen nach den Förderziffern 2.1 und 2.2 sind an den Schulen insgesamt 312.145,54 € investiert worden, so dass vorbehaltlich der noch ausstehenden Prüfungen zu den Verwendungsnachweisen für die Oberschule Bohmte und die Grundschule Herringhausen noch 123.337,46 € für weitere Maßnahmen zur Verfügung stehen.

 

Als Maßnahmen nach den weiteren Förderziffern 2.3 – 2.5 kommen der Aufbau/die Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lerninfrastrukturen, die Anschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten (z. B. Whiteboards) sowie die Anschaffung digitaler Arbeitsgeräte insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung in Frage. Nach Abschluss dieser Maßnahmen könnten dann noch mobile Endgeräte nach Förderziffer 2.6 angeschafft werden.

 

Mit den Schulen wurde vereinbart zeitnah eine gemeinsame Abstimmung zu den weiteren von den Schulen gemeldeten Bedarfen durchzuführen, damit nach Abschluss der noch ausstehenden Verwendungsnachweisprüfungen die weiteren Anträge gestellt werden können.

 

 


Anlagen:

 

 


 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt