Sitzung: 24.02.2022 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Vorlage: BV/060/2022
Sachverhalt:
Ein Grundstückseigentümer einer Grünlandfläche im Schweger Moor, Nähe Torfwerk hat mit Schreiben vom 11.01.2022 eine Nachricht an die Verwaltung gerichtet mit der Bitte eine neue Brücke über den Schwegermoor-Graben in nord-westlicher Richtung zu errichten. Nach seiner Einschätzung ist die Herstellung der Brücke zur Bewirtschaftung seiner Flächen unerlässlich. Der UHV Obere Hunte hat das Schreiben des Landwirts ebenfalls erhalten.
Zur Verdeutlichung des Sachverhaltes ist dieser Vorlage eine Karte beigefügt, in der die in Rede stehende Fläche farblich blau markiert ist.
Nach dem Eingang des Anschreibens hat es einen Ortstermin mit Herrn Steuwer als Verbandsvorsitzendem des UHV gegeben. Der UHV ist zwar sachlich nicht zuständig, hat sich aufgrund der Eingabe des Grundstückseigentümers jedoch in der Verantwortung gesehen die Sache selbst in Augenschein zu nehmen und eine Einschätzung abzugeben.
Vor Ort wurde deutlich das eine Befahrung der Fläche von der anderen Seite durchaus möglich ist. Die vorhandenen Wirtschaftswege der Gemeinde Bohmte „Erster Tannenwall“ und „Tränkewall“ bzw. „Querwall“ werden durch die Gemeinde regelmäßig unterhalten und ermöglichen eine Befahrung der in Rede stehenden Grünfläche aus östlicher Richtung. Die Errichtung einer neuen Brücke, die durch die Gemeinde als Flächeneigentümerin vorzunehmen wäre, ist daher nicht zwingend notwendig. Der UHV teilt diese Einschätzung der Gemeinde uneingeschränkt.
Dies wurde dem Flächeneigentümer in einer E-Mail seitens der Gemeinde vom 19.01.2022 entsprechend mitgeteilt.
Mit E-Mail vom 5. Februar 2022 antwortet der Flächeneigentümer erneut und bitte die Angelegenheit dem zuständigen Fachausschuss zur Beratung vorzulegen, was hiermit erfolgt.
In Ergänzung dieser Vorlage wird der Sachverhalt auch im Verlauf der Sitzung nochmals dezidiert vorgestellt.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die gewünschte Neuerrichtung einer Brücke über den Schwegermoor-Graben abzulehnen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |