Sitzung: 24.02.2022 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Vorlage: IV/058/2022
In der Verkehrsschau wurde der in der Anlage beigefügte Antrag der
Fraktion FDP/Sundmäker – Versetzung Ortsschild Wehrendorfer Straße -, erörtert.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Standort der Ortstafel unter
Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung korrekt gewählt ist.
Das Verkehrszeichen 310 (Ortstafel) ist ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze
und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner
unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten
der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene
Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen
werden.
Ferner ist der Streckenabschnitt zwischen dem Bahnübergang und dem
jetzigen Standort der Ortstafel mit dem Verkehrszeichen 274 auf 50 km/h
begrenzt, so dass hinsichtlich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch ein
Versetzen der Ortstafel keine Änderung eintreten würde.
Zur Ermittlung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten werden
statistische Messungen durchgeführt. Nach Vorliegen der Messergebnisse wird die
Thematik erneut zur Beratung in die Verkehrsschau gegeben.
Des Weiteren wurde der in der Anlage beigefügte Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/Die Grünen – Tempo 30 im Bereich Sonnenfeld/Sonnenbrink -, erörtert.
Gemäß § 45 1 c Straßenverkehrsordnung kann durch die
Straßenverkehrsbehörde innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in
Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie
hohem Querungsbedarf eine 30 km/Zone angeordnet werden.
Die Einbeziehung der Straße „Hinterfelde“ in die geschlossene Ortschaft
ist wegen fehlender Randbebauung nicht möglich und aufgrund dessen ist die Ausweitung der 30 km/Zone nicht umsetzbar.
Zur Prüfung der
Notwendigkeit einer Beschilderung mit Verkehrszeichen 274 auf 30 km/h werden
zunächst statistische Messungen durchgeführt.
Nach Vorliegen der Messergebnisse wird die Thematik erneut zur Beratung in die Verkehrsschau gegeben.
Antrag Fraktion
FDP/Sundmäker – Versetzung Ortsschild Wehrendorfer Straße
Antrag Fraktion
BÜNDNIS 90/Die Grünen – Tempo 30 im Bereich Sonnenfeld/Sonnenbrink
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |